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Berliner Mietendeckel gekippt - Holen Sie hohe Nachzahlungen zurück!

Der Berliner Mietendeckel wurde für nichtig erklärt. Allerdings bleibt für Berliner Mieter eine Chance, sich vor Nachzahlungen zu schützen.

Rügen Sie Ihren Vermieter schnellstmöglich mit einem qualifiziertem Rügeschreiben, um eine hohe Nachzahlung zurück zu fordern zu können.

„Dass CONNY
meine Miete
tatsächlich
halbieren konnte,
hätte ich nicht
gedacht! “

Kamilla aus Berlin-Neukölln

Durch schnelles Handeln, können hohe Nachzahlungen zurückgefordert werden!

Juristen empfehlen betroffenen Mietern, die überhöhte Miete gemäß der gerichtlich bestätigten Mietpreisbremse sofort beim Vermieter mit einem qualifizierten Rügeschreiben zu rügen. Dies muss geschehen, bevor der Vermieter dazu auffordert, eine Nachzahlung zu leisten. Nach dieser Rüge sollten Mieter dann allerdings die nach dem Mietvertrag geschuldete Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen, um keine Kündigung zu riskieren.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Rügen Sie Ihren Vermieter umgehend schriftlich: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vermieter mit einem qualifizierten Rügeschreiben rügen, bevor Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung der eingesparten Miete von ihm erhalten.
  2. Leisten Sie die geforderte Nachzahlung unter Vorbehalt: Nachdem Sie die Rüge verschickt haben, müssen Sie die geforderte Nachzahlungen unter Vorbehalt leisten.
  3. Ihre Miete wird geprüft: Mit der schriftlichen Rüge wird ein Verfahren in Gang gesetzt, das Ihre ursprüngliche Miete prüft und die tatsächlich angemessene Miete festgestellt.
  4. Erstattung der Nachzahlung einfordern: Wurde festgestellt, dass Ihre Miete zu hoch war, können Sie die zu hoch angesetzte Nachzahlung zurückfordern.

CONNY unterstützt Sie bei einer schnellen Rüge, verhindert so den Verlust Ihrer Mietendeckel-Ersparnis und übernimmt die Durchsetzung einer dauerhaften Mietsenkung. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit.


Jetzt Vermieter rügen

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Daniel Halmer, Geschäftsführer CONNY

“Der Mietendeckel wurde nun vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Dank der gerichtlich bestätigten Mietpreisbremse haben Berliner Mieter trotzdem die Chance, gegen zu hohe Mieten vorzugehen. Berliner Mieter können so durchschnittlich 287 € sparen.”


Update zum Berliner Mietendeckel: Was sollten Berliner Mieter jetzt wissen?

Der Berliner Mietendeckel wurde am 15.04.2021 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt. Somit wurden die Bedenken vieler Experten bestätigt und Mietern drohen hohe Nachzahlungen. Diese Entscheidung trifft Berliner Mieter hart, doch es gibt mit der verfassungsgerichtlich anerkannten Mietpreisbremse für einen Großteil der Betroffenen eine Lösung, ihre Miete dauerhaft zu senken. Prüfen Sie also jetzt mit CONNY, wie viel Miete Sie monatlich sparen können.

  • Die Mietpreisbremse gilt in Berlin für nahezu alle Mietverträge, die seit dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden.
  • Wenn die Miete für Ihre Wohnung in Berlin die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent übersteigt, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
  • Schnelles Handeln ist gefragt: Die Mietpreisbremse zieht für Mieter mit Mietbeginn zwischen 1. Juni 2015 und 31.3.2020 erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem Vermieter zur Mietsenkung auffordern. Für Mietverhältnisse, die ab dem 1. April 2020 abgeschlossen wurden, ist eine rückwirkende Mietsenkung durch die Mietpreisbremse möglich.

Die Höhe der Ersparnis mit der Mietpreisbremse fällt je nach Fall unterschiedlich zur alten Mietendeckel-Ersparnis aus. Jedoch ist Ihr Sparpotenzial als Mieter mittels der Mietpreisbremse rechtssicher und nachhaltig. CONNY konnte sich schon in tausenden Fällen für eine faire Miete einsetzen und hilft auch Ihnen.


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Was zeichnet CONNY aus?

Wir sind erfahrene IT- und Rechtsexperten, die schon für tausende Mieter die Mietpreisbremse erfolgreich durchgesetzt haben. Dabei gilt das Prinzip: Sie zahlen nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

Bequem: Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrem Vermieter; wir stellen Anträge, setzen Fristen, versenden Mahnungen, fordern Nachweise an und prüfen diese und finanzieren Vertragsanwälte, falls Gerichtsverhandlungen erforderlich sind. Sie müssen uns lediglich beauftragen und bekommen Updates zu Ihrem Fall, werden bei Vergleichsangeboten gefragt ob Sie diese annehmen wollen oder den Prozess weiterführen wollen und bekommen am Ende das Ergebnis mitgeteilt. Leichter kann man seine Rechte nicht durchsetzen lassen.

Kein Kostenrisiko & aktive Hilfe: Sie zahlen nur eine Erfolgsprovision, falls der Mietendeckel gekippt wird. In diesem Fall erhalten wir fünf Mal die Ersparnis, die wir mit der Mietpreisbremse für Sie durchsetzen konnten. Sind wir nicht für Sie erfolgreich, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Sollte der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht stand halten, zahlen Sie also nichts an CONNY. Und anders als andere Beratungsvereine werden wir für Sie aktiv und setzen Ihre Ansprüche durch.

Hohe Erfolgsquote: Aufgrund unserer tausendfach erfolgreich durchgeführten Prozesse und unserer automatisierten Prozesse fließt die Erfahrung aller Fälle in Ihren Fall mit ein und wir können sehr effizient vorgehen. Da wir oft gegen die gleichen Firmen vorgehen, steigt die Einigungsbereitschaft der Gegenseite mit jedem Fall, den wir für unsere Kunden gewinnen.

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Sparpotential ermitteln

Sie füllen kostenlos & unverbindlich den Mietpreisbremsenrechner aus und erfahren direkt wie hoch Ihr Sparpotential ist. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie CONNY mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse beauftragen möchten.

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CONNY beauftragen

CONNY übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter und setzt Ihren Anspruch durch. In der Regel können wir uns außergerichtlich einigen. Ist Ihr Vermieter nicht verhandlungsbereit, ziehen die Anwälte der CONNY-Kanzlei für Sie vor Gericht. CONNY übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

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Eine Provision wird nur fällig, wenn wir Ihrem Anspruch erfolgreich durchgesetzt haben.

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