Mietspiegel in Deutschland

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete deutscher Städte und Gemeinden. Er enthält Vorgaben, nach welchen Kriterien eine Wohnung zu bewerten und der übliche Mietzins für eine vergleichbare Wohnung zu bestimmen ist. Auf der Grundlage des Mietspiegels lässt sich ermitteln, ob die vom eigenen Vermieter verlangte Miete die nach der Mietpreisbremse zulässige Obergrenze überschreitet.

Der Mietspiegel – ein Hebel für Mieter

Bereits seit 1974 ist im BGB § 558 Abs. 2 geregelt, dass sich Mietanpassungen an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren haben. Das Gesetz schreibt vor, dass „…der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden", nicht übersteigen darf. Die Problematik dieses Gesetzes liegt in fehlenden Daten zu vergleichbaren Wohnungen. Damit sich also Vermieter an dieses Gesetz halten oder Gerichte im Zweifelsfall eine Entscheidung treffen können, mussten diese Daten in Einzelfällen erst erhoben werden. Aber das ist teuer und wurde daher selten gemacht. Mieter hatten damit im Zweifel keine Möglichkeit, ohne hohen finanziellen Aufwand eine Miete entsprechend den Kriterien zu überprüfen. Um Mietern mehr Handhabe gegen zu hohe Mieten zu geben, wurden in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden Mietspiegel gebildet, die helfen sollen, eine zu hohe Miete zu erkennen und eine Senkung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete durchzusetzen.

Einfache und qualifizierte Mietspiegel

Um die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung zu bestimmen, wird die entsprechende Wohnung anhand verschiedener Kriterien beschrieben. Anhand der Ausprägung dieser Kriterien können vergleichbare Wohnungen gefunden werden. Zu diesen Kriterien gehören:

  • Lage der Wohnung
  • Qualität der Ausstattung
  • Baujahr der Wohnung
  • Qualität der Wohnlage (Verkehrslärm, Anbindung öffentliche Verkehrsmittel etc.)
  • Energieeffizienz

Aktuelle Mieten bilden den künftigen Mietspiegel

Nachdem eine Wohnung anhand der Kriterien eingeteilt wurde, kann man im einfachen Mietspiegel eine Preisspanne für die Miete der Wohnung ablesen. Ein qualifizierter Mietspiegel wird in der Regel alle vier Jahre neu erstellt und im Abstand von zwei Jahren anhand des Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben. Spätestens aber im Abstand von vier Jahren muss wieder ein neuer Mietspiegel gebildet werden. Das schreibt § 558c BGB vor. Für einen qualifizierten Mietspiegel gelten zudem einige zusätzliche Bedingungen. Zum einen muss der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sein - dies wird in der Regel von spezialisierten Unternehmen übernommen. Zum anderen muss der Mietspiegel von Vertretern der Mieter, der Vermieter sowie der Gemeinde anerkannt und veröffentlicht werden. Die in den letzten Jahren gestiegenen Mieten fließen in die zukünftigen Mietspiegel ein, was zu ihrer stetigen Erhöhung führt.

Mit der Mietpreisbremse dem Mietspiegel-Anstieg etwas entgegensetzen

Um dieser rasanten Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Mietpreisbremse eingeführt – Jedoch: Der Mieter muss diese auch aktivieren. Zu wenige Mieter machen vom Recht der Durchsetzung der Mietpreisbremse Gebrauch. Und so erhöhen sich die Mieten trotz Mietpreisbremse ungehindert. Sollte die Mietpreisbremse weiterhin vom Großteil der betroffenen Mieter nicht in Anspruch genommen werden, sind große Sprünge auch in zukünftigen Mietspiegeln absehbar. Dieser Entwicklung ist nur entgegenzuwirken, wenn sich nicht nur einzelne Mieter wehren, sondern flächendeckend die Mietpreisbremse aktiviert wird und ungerechtfertigt hohe Mieten gesenkt werden. Da Vermieter bei Verletzung der Mietpreisbremse keine Sanktionen, bspw. in Form eines Bußgeldes, fürchten müssen, müssen Mieter auch in Zukunft die Eigeninitiative zur Aktivierung der Mietpreisbremse aufbringen. CONNY hilft Mietern deutschlandweit dabei, stressfrei und ohne Kostenrisiko* die Mietpreisbremse geltend zu machen.

Der Mietspiegel bei CONNY

Mieter haben anhand des Mietspiegels die Möglichkeit, gegen eine unrechtmäßig hohe Miete vorzugehen. Damit Sie Ihre Miete einfach und online mit der ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichen können, haben wir die Mietspiegel von Berlin, Hamburg, München, Köln, Stuttgart und Düsseldorf und anderen Gegenden in einen übersichtlichen Online-Mietpreisrechner verwandelt. So können Sie bequem und kostenlos eine etwaige Verletzung der Mietpreisbremse prüfen. Per Mausklick erfahren Sie außerdem, wie viel Miete Sie möglicherweise jeden Monat zu viel zahlen und bei einer überhöhten Miete CONNY mit der Senkung Ihrer Miete beauftragen.

CONNY hilft Mietern – Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko*.

Damit die Mietpreisbremse Anwendung findet, müssen betroffene Mieter die Mietpreisbremse erst aktivieren. CONNY hat sich zur Aufgabe gemacht, Mieter vom Aktivieren der Mietpreisbremse bis zur Durchsetzung der Ansprüche stressfrei und ohne Kostenrisiko* zu unterstützen. Bei zu hohen Mieten übernehmen wir die Fälle unserer Kunden und setzen eine Senkung der Miete durch, dabei gehen wir – wenn nötig – bis vor Gericht.

Es gilt das CONNY-Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich sind. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, übernehmen wir die Kosten dafür. Genaue Informationen zum Erfolgshonorar finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten.

Stiftung Warentest sagt: "Klingt gut: Das Online-Portal wenigermiete.de bietet seinen Kunden an, für sie beim Vermieter auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko*. Die Kunden zahlen nur, wenn es klappt." (test.de vom 7. März 2017)

Wir kämpfen im Namen der Mieter für die Einhaltung der Mietpreisbremse. Wir sehen dies als wichtigen Weg, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.

*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten