Die Mietpreisbremse in Hamburg

Ob Schanzenviertel, Barmbek-Süd, Eimsbüttel oder Bahrenfeld - es spielt wohl kaum noch eine große Rolle, in welchem Stadtteil Hamburger Mieter leben wollen: Der Wohnungsmarkt in der Hansestadt ist extrem angespannt und die Mieten teuer. Doch auch in Hamburg ist die Mietpreisbremse ein wirksames Mittel gegen überhöhte Mieten.

Kurz gesagt

  • Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 geschlossen wurden.
  • Sie gilt für das gesamte Hamburger Gebiet und somit für alle Bezirke der Stadt.
  • Wenn Ihre Nettokaltmiete höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent, können Sie die Mietpreisbremse für Ihre Wohnung in Hamburg ziehen.
  • 66,5% der Mieter in Hamburg zahlen zu viel Miete
  • Laut einer Studie im Auftrag der Stadt Hamburg nutzen nur 1% der Hamburger Mieter die Mietpreisbremse

Gilt die Mietpreisbremse in Hamburg?

Ja, die Mietpreisbremse gilt auch in Hamburg und ist für Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 geschlossen wurden, anwendbar.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung - die sogenannte Mietpreisbremse - ist nicht automatisch in jedem Bundesland Deutschlands gültig. Sie muss von jeder Landesregierung gesondert eingeführt werden. So war es auch in Hamburg der Fall.



Für wen gilt die Mietpreisbremse in Hamburg?

Die Mietpreisbremse ist für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs gültig. Das Gesetz wurde 2015 eingeführt, aber im Juni 2018 vom Hamburger Landgericht als ungültig erklärt, da in der Verordnung eine Begründung fehlte. Anschließend wurde eine neue, gültige Verordnung erlassen. 2020 wurde die Mietpreisbremse zudem verschärft, weshalb es zwei wichtige Daten gibt, die man beachten sollte.

  • 11. Juli 2018: Die Mietpreisbremse gilt für Hamburger Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 geschlossen wurden. Mieter können ihren Vermieter nun rechtssicher auf eine Absenkung der Miete rügen. Die erlaubte Höchstmiete liegt bei der ortsüblichen Vergleichsmiete + 10%. Die zu viel gezahlte Miete muss bis zum Zeitpunkt der Rüge vom Vermieter zurückgezahlt werden.
  • 1. April 2020: Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse verschärft. Diese Änderungen gelten auch für Hamburg. Bei Mietverhältnissen, die am 1. April 2020 oder später beginnen, kann zu viel gezahlte Miete auch noch bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.



Bis wann gilt das Gesetz?

Die Mietpreisbremse ist für die Stadt Hamburg seit der Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 gültig. Wenn Ihr Mietverhältnis am 11. Juli 2018 oder später begonnen hat und Sie eine überhöhte Miete bezahlen, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.



Wie gut wirkt das Gesetz in Hamburg?

Bezüglich der Wirksamkeit der Mietpreisbremse in Hamburg gibt es viel Kritik. Bereits in 2017 deckte eine Studie auf, dass Vermieter illegal hohe Wuchermieten für Immobilien in Hamburg Mitte verlangen. Am 19. März 2020 veröffentlichte die Stadt Hamburg im Transparenzportal einen Evaluationsbericht über die Mietpreisbremse. Laut der Studie hat die Mietpreisbremse auf dem Hamburger Wohnungsmarkt seit Ihrer Einführung noch nicht die erwünschten Effekte gezeigt. Zum Einen umgehen viele Vermieter das Gesetz zu unrecht und zum Anderen sind sich viele Mieter Ihrer Rechte nicht bewusst.

CONNY-Geschäftsführer Daniel Halmer erklärt, warum Hamburger Mieter jetzt erst recht aktiv werden sollten:

“Gerade in einem umkämpften Markt wie Hamburg, in dem die Mietpreisbremse noch nicht so wirkt wie sie sollte, ist es wichtig, dass Mieter ihr Recht durchsetzen. Nicht nur hat jeder Mieter das Potenzial, monatlich Geld zu sparen, auch leistet er einen relevanten Beitrag dazu, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht weiter ansteigt.“

Die ortsübliche Vergleichsmiete, auch Mietspiegel genannt, bildet die Berechnungsgrundlage für die zulässige Miethöhe. Und es gibt noch andere gute Gründe die Mietpreisbremse zu nutzen. Finden Sie heraus, ob Ihre Miete zu hoch ist und wie viel Sie monatlich sparen können. CONNY hilft Ihnen dabei.

Sie möchten die
Mietpreisbremse nutzen?
Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihre
Hamburger Miete zu hoch ist.

Lilli aus Hamburg-Barmbek spart 150 € im Monat

Wie viele andere Mieter hat auch Lilli lange gezögert, bevor sie aktiv wurde. Für Ihre 45 m²-kleine Wohnung in Barmbek zahlte sie eine überhöhte Miete von 543 Euro kalt. Sie beauftragte CONNY, die Mietpreisbremse zu ziehen und war erfolgreich.

Lesen Sie jetzt Lillis Erfahrungsbericht.

Welche Ausnahmen gibt es für die Mietpreisbremse in Hamburg?

Wie auch in anderen Bundesländern, kann die Mietpreisbremse in Hamburg in ein paar Fällen nicht oder nur bedingt gezogen werden:

  • Neuvermietungen & Erstvermietungen: Bei neuen Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt wurden
  • Modernisierung: Bei Mietwohnungen die umfassend modernisiert wurden
  • Alte Mietverträge: Bei Mietverhältnissen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden
  • Vorübergehende Vermietung: Bei Wohnungen, die nur vorübergehend vermietet werden
  • Bestandsschutz der Vormiete: Bei Wohnraum, für den schon die Vormieter eine zu hohe Miete gezahlt haben

Diese Ausnahmen gelten bundesweit. Die Stadt Hamburg macht im Bezug auf die Mietpreisbremse keine weiteren Ausnahmen. Auch wenn eine der Ausnahmen zutrifft, ermächtigt das den Vermieter nicht, die Miete beliebig zu erhöhen. Beispielsweise gilt in Hamburg eine Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Trotz der Ausnahmen, kann es sich also lohnen, den eigenen Fall zu prüfen.

Wie ziehe ich die Mietpreisbremse in Hamburg?

Um die Mietpreisbremse in Hamburg erfolgreich zu ziehen, sollten Sie als Mieter folgende Schritte nehmen:

  1. Höchstmiete ermitteln: Dafür können Sie unseren kostenlosen Rechner verwenden.
  2. Vermieter rügen: Ist Ihre Miete zu hoch, sollten Sie Ihren Vermieter mit einem Rügeschreiben darüber informieren.
  3. Nachweise verlangen: Beruft der Vermieter sich in seiner Antwort auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse, können Sie dafür Nachweise einfordern.
  4. Anwalt einschalten oder CONNY-Service nutzen: Ihr Vermieter nimmt das Rügeschreiben nicht ernst oder liefert keine Nachweise? Setzen Sie Ihr Recht mit juristischer Unterstützung durch!

CONNY ist Deutschlands führende Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht und hilft Mietern bei rechtlichen Herausforderungen. Lassen auch Sie sich von CONNY dabei helfen, die Mietpreisbremse zu ziehen - ganz einfach & bequem:

  1. Sie senden uns Ihre Daten zur Wohnung.
  2. Wir prüfen Ihre Miethöhe kostenlos für Sie.
  3. Falls eine Senkung der Miete möglich ist, bezahlen wir einen Partneranwalt.
  4. Sie zahlen nur, wenn wir für Sie erfolgreich sind.

Lara spart nun 694 Euro monatlich

Lara und ihre drei Mitbewohner zahlten eine horrende Miete. Da sich ihre finanzielle Situation durch die Corona-Pandemie verschlechtert hat, haben sie sich entschlossen für eine faire Miete aktiv zu werden.

Lesen Sie jetzt Laras Erfahrungsbericht.

Jetzt Mietpreisbremse durchsetzen!
Berechnen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihre
Hamburger Miete zu hoch ist und um wie viel Sie Ihre Miete senken können.


CONNY gibt Dir Recht!

  1. Online-Fragebogen ausfüllen und direkt Ergebnis erhalten.
  1. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihren Anspruch auf Mietpreisbremse nach Beauftragung durch.
  1. Sie erhalten Ihren Anspruch ausgezahlt. CONNY übernimmt alle Anwalts- und Gerichtskosten.

Bereits tausende Mieter setzen mit CONNY die Mietpreisbremse durch. Pro Monat ist in Hamburg mit einem durchschnittlichen Sparpotential von 276 Euro zu rechnen.

Berechnen Sie jetzt innerhalb weniger Minuten Ihre potentielle Mietersparnis.