Staatshaftungsklage gegen Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse: Oberlandesgericht weist Klage ab und lässt Revision zu

Berlin, 13. Februar 2020: Das Oberlandesgericht hat im Fall der Staatshaftungsklage gegen Hessen ein Urteil gefällt: Die Klage von wenigermiete.de (jetzt Conny GmbH) wird in zweiter Instanz abgewiesen, aber die Revision zugelassen. Das Mieterschutzportal hatte das Bundesland Hessen wegen der Formfehler beim Erlassen der Mietpreisbremse verklagt. Infolgedessen konnten hessische Mieterinnen und Mieter zwischen 2015 und 2019 nicht die Mietpreisbremse nutzen.

„Dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision zulässt, lässt Millionen hessischer Mieterinnen und Mieter hoffen. Denn das letzte Wort hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Gericht folgt damit unserer Argumentation, dass eine bundesweite Klärung notwendig ist – denn ähnliche Fehler bei der Umsetzung der Mietpreisbremse wurden in sieben weiteren Bundesländern gemacht. Wir werden die Urteilsgründe des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nach Erhalt gründlich prüfen, gehen aber derzeit davon aus, dass wir den Weg der Revision zum Bundesgerichtshof beschreiten werden. Wir sehen uns hier in der Verantwortung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland, deren Sprachrohr wir inzwischen geworden sind“, sagt Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer von CONNY.

So urteilte das Oberlandesgericht

Das Gericht folgte der Argumentation des Landes Hessen, dass die Haftung unzumutbar ausgeweitet werden müsste, da eine große Bevölkerungsgruppe – und zwar sämtliche Mieter des Landes – entschädigt werden müssten. Die Kläger von CONNY widersprachen dieser Darstellung, da ihrer Meinung nach nur ein bestimmter Personenkreis betroffen ist: und zwar Mieterinnen und Mieter in ganz bestimmten Städten und Gemeinden, die nach 2015, also nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse, ihre Wohnungen bezogen haben. Damit liegt nach Argumentation von CONNY der sogenannte Drittbezug vor, der für die Staatshaftung nötig ist.

CONNY wird vermutlich vor dem Bundesgerichtshof klagen

Obwohl das Oberlandesgericht im Sinne des Landes Hessen urteilte, wurde nach der Ablehnung der Klage die Revision zugelassen. Das Oberlandesgericht bezog dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, in dem festgestellt wurde, dass der Gesetzgeber in bestimmten Fällen gegenüber Einzelpersonen schadenersatzpflichtig sein kann. So hat das Oberlandesgericht den Weg zum Bundesgerichtshof für CONNY geebnet.

Diese Folgen hat das Urteil für hessische Mieterinnen und Mieter

Nachdem die Staatshaftungsklage gegen Hessen in zweiter Instanz abgewiesen, die Revision allerdings zugelassen wurde, können nun hessische Mieterinnen und Mieter noch immer darauf hoffen, vom Land Hessen für die nicht nutzbare Mietpreisbremse zwischen 2015 und 2019 entschädigt zu werden. Die Zulassung der Revision hat Signalcharakter für andere Bundesländer, die nun – aufgrund von Formfehlern, die Mieterinnen und Mieter Millionen von Euro kosten – fürchten müssen, für diese Schäden belangt zu werden. Nach dem zweiten Anlauf zur Umsetzung gilt seit dem 26. Juni 2019 in 31 hessischen Städten und Gemeinden, zum Beispiel in Frankfurt und Wiesbaden, die Mietpreisbremse.

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