Studie deckt auf: Hamburger Vermieter verlangen illegale Wuchermieten

Vermieter in Hamburg-Mitte verlangten laut einer Studie aus 2017 durchschnittlich 1.500 € zu viel Miete, Tendenz steigend. Doch welche Möglichkeiten gibt es für Mieter, sich dagegen zu wehren?

Wie überteuert sind die Hamburger Mieten

Hamburg überzeugt durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten: Die Speicherstadt als UNESCO-Weltkulturerbe, die Hauptkirche "Michel" St. Michael als Wahrzeichen oder die berühmt-berüchtigte Reeperbahn in St. Paul. Entsprechend attraktiv ist insbesondere die Innenstadt für Touristen wie auch Einheimische. Doch leider rufen Hamburger Vermieter völlig überteuerte Mietpreise auf: Mieter aus Hamburg-Mitte seit 2017 zahlen im Durchschnitt 1463,64 € zu viel!

Diesen Fakt konnte das Verbraucherrechtsportal CONNY in einer umfangreichen Auswertung ermitteln, basierend auf den eingegebenen Daten des Mietpreisbremsen-Rechners. Zwar gilt seit Juli 2018 in Hamburg die Mietpreisbremse, doch halten sich leider die wenigsten Vermieter an die gesetzliche Regelung. Am 1. April 2020 wurde das Mietpreisbremsen-Gesetz sogar zusätzlich verschärft: Für viele Mieter bedeutet das eine verbesserte Chance, die Mietpreisbremse auch für Ihren Fall zu ziehen.

Was genau ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz „zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ (§ 556d BGB). Sie wurde 2015 bundesweit eingeführt und greift mittlerweile in fast allen Bundesländern (Ausnahmen: Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt).

Das Gesetz ermöglicht Mietern, ihre Miete zu senken, wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch in Hamburg gilt die Mietpreisbremse, und sie wurde vor kurzem bis 2025 verlängert.


Wie können Hamburger Miete die Mietpreisbremse nutzen?

Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 abgeschlossen wurden, fallen unter die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Hamburg sind erlaubt.

Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen und die zu viel gezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen. Der Teufel steckt aber im Detail: Der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren, sonst kann der Vermieter die zu viel erhaltene Miete einfach behalten.

Das qualifizierte Rügeschreiben muss einigen juristischen Anforderungen genügen und konkret anhand des örtlichen Mietspiegels herleiten, weshalb die Miete überhöht ist. Sollten Sie sich für die Beauftragung von CONNY entscheiden, arbeiten wir das Rügeschreiben aus. Beruft Ihr Vermieter sich auf diverse Ausnahmen von der Mietpreisbremse, argumentieren wir juristisch fundiert dagegen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite zur Mietpreisbremse.

Ist auch Ihr Stadtteil betroffen?

Die Mietpreisbremse gilt für alle Hamburger Viertel. Am stärksten von Wuchermieten sind allerdings die Stadtteile Eimsbüttel, gefolgt von Altona und Hamburg-Mitte betroffen. Sie wohnen in einem dieser Stadtteile? Dann berechnen Sie jetzt Ihr persönliches Sparpotential und ziehen Sie die Mietpreisbremse.

In 3 Schritten die Mietpreisbremse durchsetzen? So geht's

CONNY hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mietern schnellstmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Ablaufschritte sind denkbar einfach:

1. Wohnungsdaten eingeben
Beantworten Sie zunächst einige Fragen zu Ihrer Wohnung und zum Mietverhältnis. Mithilfe der Eingaben prüft der CONNY Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um welchen Betrag.

2. CONNY beauftragen
Anschließend können Sie CONNY mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse beauftragen. In der Regel findet sich eine Einigung mit dem Vermieter. Wenn nicht, zieht CONNY vor Gericht und übernimmt alle Prozesskosten. Kosten kommen nur im Erfolgsfall auf Sie zu. Weitere Informationen finden Sie auf unserer transparenten Seite zur Preisgestaltung.

3. Weniger Miete zahlen
Häufig kommt der Vermieter im Laufe des Verfahrens mit einem Einigungsvorschlag auf CONNY zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. CONNY setzt Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch.

Ihre Miete ist viel zu hoch?
Prüfen Sie in wenigen Klicks, ob Sie durch die Mietpreisbremse an Ihrer Nettomiete sparen können.