Mietendeckel gekippt: Wie Mieter jetzt richtig reagieren

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für nichtig. Mieter drohen nun hohe Rückzahlungen innerhalb weniger Wochen. Diese Rückzahlungen können zurückgefordert werden, indem sich Mieter rechtszeitig auf die gerichtlich bestätigte Mietpreisbremse berufen.

Auf einen Blick

  • Der am 23. November 2020 in Kraft getretene Mietendeckel ist als nichtig erklärt.
  • Berliner Mieter sind nun mit hohen Nachzahlungen an ihren Vermieter konfrontiert.
  • Als Lösung und Alternative gilt die gerichtlich bestätigte Mietpreisbremse, um Nachzahlungen zurückzufordern und die eigene Miete dauerhaft zu senken.

Letzte Aktualisierung am 16.04.2021, 17:30 Uhr

Zum 15.04.2021 wurde das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), umgangssprachlich “Mietendeckel” genannt, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Es trat am 23. Februar 2020 in Kraft und bestand aus drei Eckpunkten:

  1. Mit der Mietobergrenze wurde eine maximale Höhe der Kaltmiete bei Neuvermietungen festgelegt. Die Höhe richtet sich hauptsächlich nach dem Baujahr und der Lage des Wohnhauses sowie der Ausstattung der Wohnung.
  2. Durch den Mietenstopp wurden die Mieten in Berlin auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren. Erhöhungen der Nettokaltmiete sind fünf Jahre lang nicht zulässig.
  3. Ab dem 23. November 2020 trat die Mietsenkung in Kraft. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der Mietobergrenze lagen, mussten gesenkt werden.

In den vergangenen Monaten gab es mehrere Urteile zum Gesetz, die jedoch die Gültigkeit des MietenWoG Bln nicht beeinflusst haben. Nun schafft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Urteil vom 14.04.2021 Klarheit. Das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig.

Diese Entscheidung trifft Berliner Mieter hart, doch es gibt mit der verfassungsgerichtlich anerkannten Mietpreisbremse für einen Großteil der Betroffenen eine Lösung, ihre Miete dauerhaft zu senken.

  • Die Mietpreisbremse gilt in Berlin für nahezu alle Mietverträge, die seit dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden.
  • Wenn die Miete für Ihre Wohnung in Berlin die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent übersteigt, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
  • Schnelles Handeln ist gefragt: Die Mietpreisbremse zieht für Mieter mit Mietbeginn zwischen 1. Juni 2015 und 31.3.2020 erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem Vermieter zur Mietsenkung auffordern. Für Mietverhältnisse, die ab dem 1. April 2020 abgeschlossen wurden, ist eine rückwirkende Mietsenkung durch die Mietpreisbremse möglich.

Gerda-testimonial
Daniel Halmer, Geschäftsführer CONNY

“Der Mietendeckel wurde nun vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Dank der gerichtlich bestätigten Mietpreisbremse haben Berliner Mieter trotzdem die Chance, gegen zu hohe Mieten vorzugehen. Berliner Mieter können so durchschnittlich 287 € sparen.”

Alles zur Nachzahlung der Mietendeckel-Ersparnis

Mit Urteil des Bundesverfassungsgericht gelten alle Vorschriften des Mietendeckels als Mietendeckels als nichtig. Es muss wieder die alte Miete gezahlt werden, welche vor Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar bzw. 23. November 2020 gezahlt wurde.

Vermieter dürfen zudem die Differenz zur vorher bezahlten Miete in voller Höhe zurückverlangen. Der Anspruch auf Nachzahlungen besteht ab sofort, allerdings gehen Juristen von einer 14-tätigen Zahlungsfrist aus.

Setzen Sie sich unbedingt zeitnah mit Ihrem Vermieter auseinander, um im Zweifelsfall eine Ratenzahlungen zu vereinbaren. Vermieter dürfen nämlich fristlos kündigen, sobald Mieter mit der Mietzahlung mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand sind.

Sie haben Ihren Mietvertrag vor dem 1. April 2020 abgeschlossen?

Juristen empfehlen betroffenen Mietern, die überhöhte Miete gemäß der gerichtlich bestätigten Mietpreisbremse sofort beim Vermieter mit einem qualifizierten Rügeschreiben zu rügen. Dies muss geschehen, bevor der Vermieter dazu auffordert, eine Nachzahlung zu leisten. Nach dieser Rüge sollten Mieter dann allerdings die nach dem Mietvertrag geschuldete Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen, um keine Kündigung zu riskieren.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Rügen Sie Ihren Vermieter umgehend schriftlich: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vermieter mit einem qualifizierten Rügeschreiben rügen, bevor Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung der eingesparten Miete von ihm erhalten.
  2. Leisten Sie die geforderte Nachzahlung unter Vorbehalt: Nachdem Sie die Rüge verschickt haben, müssen Sie die geforderte Nachzahlungen unter Vorbehalt leisten.
  3. Ihre Miete wird geprüft: Mit der schriftlichen Rüge wird ein Verfahren in Gang gesetzt, das Ihre ursprüngliche Miete prüft und die tatsächlich angemessene Miete festgestellt.
  4. Erstattung der Nachzahlung einfordern: Wurde festgestellt, dass Ihre Miete zu hoch war, können Sie die zu hoch angesetzte Nachzahlung zurückfordern.

CONNY unterstützt Sie bei einer schnellen Rüge, verhindert so den Verlust Ihrer Mietendeckel-Ersparnis und übernimmt die Durchsetzung einer dauerhaften Mietsenkung. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

Sie haben Ihren Mietvertrag nach dem 1. April 2020 abgeschlossen?

Für Mietverhältnisse, die ab dem 1. April 2020 abgeschlossen wurden, ist eine rückwirkende Mietsenkung durch die Mietpreisbremse möglich. Das bedeutet, dass Mieter auch nach der Zahlungsaufforderung der hinfälligen Mietendeckel-Ersparnis durch den Vermieter eine Chance haben. So kann nicht nur die Nachzahlung zurückgefordert werden, sondern auch die zu viel gezahlte Miete seit Vertragsabschluss.

CONNYs Mietrechtsexperten unterstützen Sie hierbei:

  1. Innerhalb von 10 Minuten berechnet unser Algorithmus basierend auf Ihren Angaben die erlaubte Höchstmiete für Ihre Wohnung, und wie viel Miete zu zurückfordern können.
  2. Nach Beauftragung prüfen unsere Rechtsexperten die Erfolgsaussichten Ihres Falls und teilen Ihnen per E-Mail die nächsten Schritte mit. Sollten sich offene Fragen ergeben, kontaktieren wir Sie zusätzlich telefonisch für ein persönliches Gespräch.
  3. Ein CONNY-Rechtsexperte übernimmt die Durchsetzung Ihres Anspruchs. Wir setzen uns mit Ihrem Vermieter in Kontakt und rügen die zu hohe Miete ab mit Verweis auf die gesetzlich erlaubte Höchstmiete.
  4. Durch unser professionelles Verhandlungsgeschick erreichen wir in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung. Verweigert die Gegenseite eine Einigung, erheben wir nach Ihrem Einverständnis Klage und setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch. Alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt CONNY für Sie.

Im Erfolgsfall erhält CONNY einmalig die monatliche Ersparnis x 5 (inkl. MwSt) als Provision. Oftmals wird die Provision direkt durch die Gegenseite an CONNY abgeführt. Falls keine Einigung erzielt wird, fallen für Sie keinerlei Kosten an. Es gilt das CONNY Versprechen: Sie zahlen nur im Erfolgsfall!

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