Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt?
Keine Panik: Oft sind Kündigungen durch den Vermieter unrechtmäßig, auch wegen Eigenbedarf oder Vertragsverletzung.
Durch unsere Partneranwälte können Sie Kündigungen einfach abwehren lassen oder Schadensersatz fordern. Auch wenn Sie schon ausgezogen sind!
„Man erklärte mir,
die Kündigung mit
Grund Eigenbedarf
war ungültig“
Auch weiterhin setzen unsere Experten wie gewohnt Ihre Rechte als Mieter durch – nun als Teil von CONNY, der neuen Plattform für Verbraucherschutz. Der Service bleibt für Sie der gleiche.
Nutzer von CONNY sind zufrieden mit uns und unserer Arbeit. Überzeugen Sie sich selbst und werden Sie Mitglied!
So bleiben Sie in Ihrer Wohnung oder erhalten zumindest Schadensersatz für den Umzug.
CONNY hilft Ihnen bei vielen Themen rund um Ihre Miete. Beispielsweise mit einer Mietsenkung, der Abwehr einer Mieterhöhung durch unsere Partneranwälte oder mit dem Mieterschutz bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, setzt sich CONNY für Ihre Abfindung ein. Mit der Finanzierungszusage können Sie sich auch bereits jetzt gegen zukünftige Arbeitsrechtsfälle absichern.
Nur für das zahlen, was auch ankommt – das ist fair. Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung. CONNY hilft Ihnen, Ihre Internetkosten zu senken oder Ihren DSL Vertrag vorzeitig aufzulösen.