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Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt?

Keine Panik: Oft sind Kündigungen durch den Vermieter unrechtmäßig, auch wegen Eigenbedarf oder Vertragsverletzung.
Durch unsere Partneranwälte können Sie Kündigungen einfach abwehren lassen oder Schadensersatz fordern. Auch wenn Sie schon ausgezogen sind!

„Man erklärte mir,
die Kündigung mit
Grund Eigenbedarf
war ungültig“

Frau Schulte aus Schneverdingen

Stiftung Warentest und FINANZTIP
haben gestestet und empfohlen!

Testergebnisse
wenigermiete logo
ist jetzt
conny logo

Auch weiterhin setzen unsere Experten wie gewohnt Ihre Rechte als Mieter durch – nun als Teil von CONNY, der neuen Plattform für Verbraucherschutz. Der Service bleibt für Sie der gleiche.

Hervorragende Bewertung in Sachen Rechtsschutz!

Nutzer von CONNY sind zufrieden mit uns und unserer Arbeit. Überzeugen Sie sich selbst und werden Sie Mitglied!

Neuigkeiten zur Mietpreisbremse

Informationen zur Kündigung von Mietverträgen

Unter diesen Umständen dürfen Vermieter kündigen
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Albtraum Eigenbedarfskündigung: Abwehr-Leitfaden für Mieter
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Wehren Sie jetzt Ihre Kündigung ab!

So bleiben Sie in Ihrer Wohnung oder erhalten zumindest Schadensersatz für den Umzug.

Die CONNY-Services im Überblick

Mietrecht

CONNY hilft Ihnen bei vielen Themen rund um Ihre Miete. Beispielsweise mit einer Mietsenkung, der Abwehr einer Mieterhöhung durch unsere Partneranwälte oder mit dem Mieterschutz bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.

Arbeitsrecht

Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, setzt sich CONNY für Ihre Abfindung ein. Mit der Finanzierungszusage können Sie sich auch bereits jetzt gegen zukünftige Arbeitsrechtsfälle absichern.

Internet

Nur für das zahlen, was auch ankommt – das ist fair. Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung. CONNY hilft Ihnen, Ihre Internetkosten zu senken oder Ihren DSL Vertrag vorzeitig aufzulösen.