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Schönheitsreparaturen - Nicht immer zulässig!

Oft verlangen Vermieter von ihren Mietern, dass sie beim Auszug renovieren oder streichen müssen. Doch oftmals sind Schönheitsreparaturklauseln in Ihrem Mietvertrag unwirksam. Lassen Sie Forderungen von CONNY-Partneranwälten abwehren!

"Ein paar Wochen
später habe ich den
Rest meiner Kaution
von meiner ehemaligen
Vermieterin überwiesen
bekommen."

Olga aus Stuttgart

Stiftung Warentest und FINANZTIP
haben gestestet und empfohlen!

Testergebnisse
wenigermiete logo
ist jetzt
conny logo

Auch weiterhin setzen unsere Experten wie gewohnt Ihre Rechte als Mieter durch – nun als Teil von CONNY, der neuen Plattform für Verbraucherschutz. Der Service bleibt für Sie der gleiche.

Hervorragende Bewertung in Sachen Rechtsschutz!

Nutzer von CONNY sind zufrieden mit uns und unserer Arbeit. Überzeugen Sie sich selbst und werden Sie Mitglied!

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Lassen Sie Ihre Schönheitsreparaturklauseln überprüfen und vermeiden somit Stress beim Auszug. Ganz einfach und unkompliziert.

Die CONNY-Services im Überblick

Mietrecht

CONNY hilft Ihnen bei vielen Themen rund um Ihre Miete. Beispielsweise mit einer Mietsenkung, der Abwehr einer Mieterhöhung oder hilft Ihnen mit dem Mieterschutz bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.

Arbeitsrecht

Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, setzt sich CONNY für Ihre Abfindung ein. Mit der Finanzierungszusage können Sie sich auch bereits jetzt gegen zukünftige Arbeitsrechtsfälle absichern.

Internet

Nur für das zahlen, was auch ankommt – das ist fair. Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung. CONNY hilft Ihnen, Ihre Internetkosten zu senken oder Ihren DSL Vertrag vorzeitig aufzulösen.