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Zahlen Sie Ihre Kontoführungsgebühren zu Unrecht?

BGH-Urteil vom 27. April 2021: Ohne Ihre Zustimmung dürfen Kontoführungsgebühren nicht durch Ihre Bank erhöht werden.

CONNY zahlt den ersten 1000 Lesern 20 Euro für Ihren Anspruch.


Unser Angebot für Sie:
Die ersten 1000 Leser
erhalten statt 10 Euro
sogar 20 Euro!

CONNY zahlt Ihnen 20 Euro: So funktioniert's

Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken nicht ohne explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ändern dürfen. Leider erhöhten dennoch viele Banken Ihre Bankgebühren ohne Zustimmung des Kunden.

Verbraucher, die die vergangenen Monate und Jahre zu Unrecht Kontoführungsgebühren zahlten, können diesen daher widersprechen. Die Durchsetzung Ihres Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. Deutschlands größtes Verbraucherrechtsportal CONNY bietet daher an, sich für Sie einzusetzen.

Die ersten 1000 Leser erhalten für die Abtretung Ihres Rückzahlungsanspruches gegen Ihre Bank an CONNY 20 Euro. Für alle weiteren Leser gibt es 10 Euro. Die Beauftragung von CONNY dauert nur wenige Minuten für Sie.


Jetzt 20 Euro erhalten

Gerda-testimonial
Ann-Kathrin fühlte sich von Ihrer Bank veräppelt

“Ich habe seit Jahren bei der gleichen Bank mein Girokonto, auf das mein Gehalt eingeht. Als ich plötzlich die Nachricht erhielt, dass ich nun jeden Monat 10,45 € Kontoführungsgebühren zahlen muss, war ich baff. So eine Frechheit! Da habe ich mich an CONNY gewendet, die mir damals schon mit einer unerlaubten Mieterhöhung geholfen haben. [...]”

CONNY bietet zusätzliche Preisoptionen an

Grundsätzlich erhalten CONNY Kunden, die ihren Rückzahlungsanspruch an CONNY abtreten, 20 Euro als Gegenleistung ausgezahlt. Alternativ können Sie sich zwischen zwei weitere Preisoptionen entscheiden:

Sie zahlen im Erfolgsfall eine Provision i. H. v. 25 % (inkl. MwSt). Mit Beauftragung setzt sich CONNY für die Durchsetzung Ihres Anspruchs ein. Sprich: Wir fordern für Sie die zu Unrecht erhobenen Kontoführungsgebühren der vergangenen 3 Jahre von Ihrer Bank zurück. Die Summe wird im Anschluss, abzüglich der Provision i. H. v. 25% (inkl. MwSt), an Sie ausgezahlt.

Sie zahlen erfolgsunabhängig 69 Euro. Ab Zahlungseingang setzt sich CONNY für die Durchsetzung Ihres Anspruchs ein. Sprich: Wir fordern für Sie die zu Unrecht erhobenen Kontoführungsgebühren der vergangenen 3 Jahre von Ihrer Bank zurück. Die Summe wird im Anschluss an Sie ausgezahlt.

Wichtig: Bei beiden Preisoptionen können wir weder einen Erfolg noch einen schnellen Fallabschluss garantieren. Dies ist abhängig vom Verhalten der Gegenseite sowie der Dauer etwaiger Gerichtsverfahren. Einzig bei der 20 Euro-Option können Sie sicher sein, das Geld zeitnah zu erhalten.


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