Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?
Wir prüfen kostenlos und schnell ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben und setzen diesen für Sie durch.
„Nach tausenden
betreuten Diesel-
skandal Fällen
wissen wir genau,
wie wir Ihnen zu
Ihrem Schadensersatz
verhelfen können.“
Was man beachten muss
Autohersteller haben Software verbaut, um Abgaswerte zu schönen. Für diesen Betrug und die daraus resultierenden Wertverluste von Diesel-Fahrzeugen müssen diese Hersteller ihre Kunden entschädigen. Betroffen sind insbesondere Autos der Marken VW, Seat, Skoda, Audi, Mercedes und Porsche sowie Wohnmobile und KFZ der Marken Fiat Chrysler und Iveco. Ist Ihr Fahrzeug betroffen haben Sie das Recht auf:
- entweder Rückgabe & Schadensersatzzahlung abzüglich Nutzungsentschädigung
- oder Behalten des Fahrzeugs und Anspruch auf Schadensersatzzahlung
Diese Modelle sind insbesondere Betroffen
- Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA288, der seit 2012 in 1.4, 1.6 und 2.0-Liter-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut wurde. Unter anderen in den Modellen Golf, Tiguan & Passat.
- Audi und Porsche Modelle mit 3,0 und 4,2 Liter Motoren.
- Wohnmobile der Marken Fiat Chrysler und Iveco mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2019.
Wir prüfen für sie kostenfrei Ihren Anspruch und setzen diesen für Sie durch.
Unsere Experten für den Diesel-Abgasskandal
Seit 2002 beraten Dr. Späth & Partner ihre Mandanten deutschlandweit u.a. in den Bereichen des Verbraucherrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts. Seit dem Jahr 2017 sind sie als eine der ersten Kanzleien in Deutschland im Dieselskandal aktiv und konnte seitdem mehrere tausend Dieselfahrer erfolgreich vertreten.
17.374 €
Urteil vom LG Koblenz (2021):
Bei einem VW Tiguan mit einem Kilometerstand von 96.128 km ist eine Entschädigung i. H. V. 17.374 € angemessen.
Az. 5O605-20
9.845 €
Urteil vom LG Trautstein (2021):
Bei einem VW Golf 1.6 mit einem Kilometerstand von 54.000 km ist eine Entschädigung i. H. V. 9.845 € angemessen.
Az. 8O33/21
11.581 €
Urteil vom OLG München (2021):
Bei einem Audi Q3 mit einem Kilometerstand von 168.786 km ist eine Entschädigung i. H. V. 11.581 € angemessen.
Az. 1U4472/20