Miete senken
per Mietpreisbremse.

Im oder nach Sommer 2015 eingezogen?
Dann gilt für Sie die Mietpreisbremse,
die am 1. April 2020 sogar verschärft wurde!
Im Schnitt können unsere Kund*innen ihre
Miete um 200€ pro Monat senken.

Alle Infos rund um die Mietpreisbremse

In drei Schritten zur Mietsenkung

Wohnungsdaten eingeben

Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft der wenigermiete.de Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um wie viel genau. Beantworten Sie dafür bitte einige Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis (Dauer ca. fünf Minuten). Der Rechner basiert auf dem neuesten Stand und berechnet Ihr Sparpotenzial auf Basis Ihrer Daten.

wenigermiete.de beauftragen

Beauftragen Sie nun wenigermiete.de mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. wenigermiete.de setzt die gesamte Erfahrung von vielen tausend Fällen für Sie ein, um für eine faire Miete zu sorgen. In der Regel findet sich eine Einigung mit dem*der Vermieter*in. Wenn nicht, zieht wenigermiete.de für Sie auch vor Gericht und übernimmt alle Prozesskosten.

Weniger Miete zahlen

Häufig kommt der*die Vermieter*in im Laufe des Verfahrens mit einem Einigungsvorschlag auf wenigermiete.de zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. wenigermiete.de setzt Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch. Im Schnitt erreicht wenigermiete.de so Ersparnisse um 200 Euro pro Monat.

Wie Lars seine Miete gesenkt hat:

Neuigkeiten zur Mietpreisbremse

Mietspiegel umgangen: Wie Wohnungsunternehmen versuchen, die Mietpreisbremse auszuhebeln

wenigermiete.de hat in vielen Verfahren Versuche von Vermieter*innen abgewehrt, die Mietpreisbremse zu umgehen. Die häufigsten Tricks hat das Mieterportal für Sie zusammengefasst.

Weiterlesen

Mietspiegel umgangen: Wie Wohnungsunternehmen versuchen, die Mietpreisbremse auszuhebeln

wenigermiete.de hat in vielen Verfahren Versuche von Vermieter*innen abgewehrt, die Mietpreisbremse zu umgehen. Die häufigsten Tricks hat das Mieterportal für Sie zusammengefasst.

Weiterlesen

Mietspiegel umgangen: Wie Wohnungsunternehmen versuchen, die Mietpreisbremse auszuhebeln

wenigermiete.de hat in vielen Verfahren Versuche von Vermieter*innen abgewehrt, die Mietpreisbremse zu umgehen. Die häufigsten Tricks hat das Mieterportal für Sie zusammengefasst.

Weiterlesen

Unsere Kund*innen sagen

Häufige Fragen

Wie wird mein*e Vermieter*in reagieren?

Die allermeisten Vermieter*innen sind sich darüber im Klaren, dass sie es sind, die das Gesetz brechen und nicht die Mieter*in. Weil die wenigermiete.de Schreiben rechtlich und inhaltlich fundiert sind, reagieren die Vermieter*innen in der Regel ebenso sachlich. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter*innen der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter*innen schalten auch Anwält*innen ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens. Eine Mietvertragskündigung nach einer Mietsenkung ist ausgeschlossen.

Mehr zum Verhältnis mit dem*der Vermieter*in

Mietpreisbremse: Was sagt das Gesetz?

Die Mietpreisbremse (§556d BGB) regelt „auf angespannten Wohnungsmärkten“, wie viel Miete der*die Vermieter*in maximal verlangen darf. Das Gesetz wurde am 01.06. 2015 auf Bundesebene eingeführt. Allerdings müssen die Bundesländer individuell regeln, ob das Gesetz in ihrem Land und für welche Gemeinden es gelten soll (siehe: Wo gilt die Mietpreisbremse). In Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, darf die Miete höchstens zehn Prozent über Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer mehr zahlt, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen. wenigermiete.de hilft dabei – ohne Stress und Kostenrisiko.

Mehr Informationen zum Gesetz

Inwiefern hat sich die Mietpreisbremse verschärft?

Die verschärfte Mietpreisbremse (Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn) ist am 01. April 2020 in Kraft getreten. Damit ist es ab sofort möglich, zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsschluss zurückfordern, sofern Sie den Mietvertrag nach dem genannten Stichtag abgeschlossen haben, maximal aber für 30 Monate. Darüber hinaus wurde die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert. Bis 2025 können also die Bundesländer selbst festlegen, wo die Mietpreisbremse gelten soll. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete dann nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Mehr Informationen zum Gesetz

Wo und für wen gilt die Mietpreisbremse?

Nach Einführung der Mietpreisbremse auf Bundesebene haben fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) das Gesetz lokal umgesetzt. Allerdings sind den Ländern dabei eine Reihe von Formfehlern unterlaufen, die erst später korrigiert wurden. Deshalb fallen vielerorts erst neue Mietverträge unter Regelung, die seit Mitte 2019 oder Anfang 2019 geschlossen wurden. Einzig in Berlin fallen alle seit Mitte 2015 geschlossene Mietverträge unter die Mietpreisbremse.

Ob die Mietpreisbremse in Ihrer Gemeinde und ab welcher Zeit gilt, erfahren Sie hier

Welche Ausnahmen gibt es? Welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen?

Viele Vermieter*innen berufen sich auf Ausnahmen, die gar keine sind: zum Beispiel möblierte und sanierte Wohnungen oder Staffel- bzw. Indexmietverträge. Andererseits gibt es auch einige wenige Ausnahmen die prinzipiell gelten: Zum Beispiel, wenn Sie in einem Neubau mit Erstnutzung nach 2014 wohnen oder einen Zeitmietvertrag unter einem Jahr haben. wenigermiete.de klärt auf, welche Ausnahmen rechtens sind und wie der*die Vermieter*in diese nachweisen muss.

Mehr zu „Ausnahmen von der Mietpreisbremse“

Weitere Antworten & Infos zur Mietpreisbremse

Werden Sie jetzt aktiv!

Errechnen Sie Ihre zulässige Höchstmiete kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig davon können Sie entscheiden, ob Sie wenigermiete.de beauftragen.