Miete senken in Wohngemeinschaften - CONNY hilft

Auch WGs können mit CONNY die Mietpreisbremse ziehen und so die Miete senken. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erfährst du hier.

Ist unsere Miete zu hoch? - Miete einfach online prüfen

Ob eure Miete auch zu hoch ist, kannst du einfach hier berechnen. Wir brauchen ein paar Informationen zu eurem Mietvertrag, zu eurer Wohnung und schon können wir deine Angaben mit dem Mietspiegel abgleichen. So berechnen wir exakt wie groß die Abweichung zum Mietspiegel ist und was euer maximales Sparpotenzial ist.
Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich. Damit ist dies eine gute Grundlage, um euch in der WG zu besprechen, wie ihr weiter vorgehen wollt.


Wenn ihr erst einmal eine ganz grobe Einschätzung wollt, könnt ihr auch den Mini-Rechner direkt auf www.conny.legal nutzen.

Miete senken mit der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das seit 2015 bundesweit gilt. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern und variiert von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht wo und seit wann die Mietpreisbremse gilt findest du unter: "Wo gilt die Mietpreisbremse?"

Die Mietpreisbremse gilt generell nicht für Studentenwohnheime und Wohnungen, mit sozialer Förderung. Mehr Informationen zur Mietpreisbremse findest du auf unserer Informationsseite.

Die Mietpreisbremse wurde tausendfach von uns durchgesetzt und im Durchschnitt senken wir die Miete unserer Kunden um ca. 200€.
Täglich stellen wir fest, dass Wohngemeinschaften enorm hohe Mieten zahlen und wir können helfen Wohnen wieder bezahlbar zu machen.

Kamilla und ihre WG haben mit uns erfolgreich Ihre Miete um die Hälfte gesenkt und sparen seitdem 550€ pro Monat! Den ganzen Erfahrungsbericht findest du hier.

Sonderfall Wohngemeinschaften - das gilt es zu beachten und so kannst du vorgehen

Da bei Wohngemeinschaften die Vertragskonstellationen sehr unterschiedlich sein können, ist hier eine Zusammenfassung für die 3 häufigsten Vertragsmodelle und was in jedem Fall zu beachten ist.

Mehrere Hauptmieter

Wenn mehrere Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind, müssen alle Mieter CONNY eine Vollmacht erteilen, damit wir euch gegenüber eurem Vermieter vertreten können.
Die praktische Handhabung liegt komplett bei CONNY und unsere Servicemitarbeiter führen dich durch den Anmeldeprozess oder helfen bei generellen Fragen.

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen:

1 Hauptmieter und Untermieter

Wenn du der Hauptmieter bist, kannst du ganz einfach CONNY beauftragen. Deine Untermieter sind in dem Sinne nicht vom Fall betroffen. Als Ergebnis wird die Miete deines Mietvertrages gesenkt, die Mietverhältnisse zwischen dir und deinen Untermietern bleiben zunächst unverändert und können unter euch angepasst werden.

Wenn du der Untermieter bist, müsstest du theoretisch deinen Hauptmieter rügen und deine Miete gegenüber dem Hauptmieter senken. Das ist theoretisch möglich, ist in der Praxis aber nicht zu empfehlen, weil ein Untermieter nicht die selben Rechte wie der Hauptmieter genießt.
Daher empfehlen wir, dass du den Hauptmieter davon überzeugst als Hauptmieter die Miete gegenüber den Vermieter zu senken und die Ersparnis aufzuteilen. Hierzu kannst du z.B. das CONNY Empfehlungsprogramm nutzen, bei dem ihr beide jeweils einen 30€ Gutschein bekommt.

Einzelverträge mit dem Vermieter

Wenn jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hat, kann jeder Mieter individuell seine Miete prüfen und entsprechend senken lassen.
Hierzu wird die Miete auf die Wohnfläche des eigenen Zimmers + einen Anteil der gemeinsam genutzten Fläche ins Verhältnis zur Miete gesetzt.

Hier sind Antworten auf die häufigsten Fragen: