Diese Phasen durchläuft Ihr Fall, wenn Sie mit CONNY die Mietpreisbremse ziehen

Wie viel Zeit bis zur Mietsenkung verstreicht, ist vom individuellen Fall und dem Verhalten Ihres Vermieters abhängig. Reagiert Ihr Vermieter schnell und geht auf unsere Forderung ein, kann der Fall in wenigen Tagen abgeschlossen sein. In anderen Fällen dauert es mehrere Monate. Wir versuchen langwierige Prozesse zu vermeiden und setzen auf eine außergerichtliche Einigung. Um den gesamten Ablauf für Sie transparenter zu gestalten, erläutern wir folgend die möglichen Schritte bis zur Durchsetzung Ihrer Mietsenkung.

Sparpotential berechnen & Beauftragung

Sie prüfen Ihre Miete.

Dauer: ca. 10 Minuten

Zunächst ermitteln Sie unverbindlich Ihr persönliches Sparpotential. Hierfür benötigen wir u.a. folgende Informationen:

  • Angaben zum Mietvertrag (Beginn des Mietverhältnisses, Miete, Kaution)
  • Angaben zur Wohnung (Adresse, Ausstattungsmerkmale, Energieverbrauchskennwert (falls vorhanden)

Jetzt wissen Sie wieviel Sie potentiell sparen können.

Anschließend können Sie Ihren Mietvertrag hochladen und CONNY beauftragen - unsere Rechtsexperten prüfen Ihren Fall.

Rüge an Ihren Vermieter

Wir setzen Ihren Vermieter über Ihren Anspruch in Kenntnis und fordern Ihn zur Senkung Ihrer Miete auf.

Dauer: 1-30 Tage

Ist eine Mietsenkung möglich, kontaktieren wir Ihren Vermieter mit einem qualitativen Rügeschreiben und fordern die Senkung Ihrer Miete. Ihr Vermieter kann nun unserer Aufforderung zur Mietsenkung nachkommen oder wird von uns aufgefordert zu erklären, wieso die zu hohe Miete gerechtfertigt sein soll. Wir prüfen diese Argumente und versuchen diese zu widerlegen. Dazu fordern wir detaillierte Nachweise (Mietvertrag Vormieter, Modernisierungskosten, etc.) an und prüfen diese kritisch.

Die Dauer wird von der Reaktionszeit Ihres Vermieters und möglichen Rückfragen beeinflusst. Wir setzen Ihrem Vermieter Fristen, um den Prozess zu beschleunigen. Wenn die Argumente des Vermieters teilweise gerechtfertigt sind, beginnen hier die Vergleichsverhandlungen.

Geht Ihr Vermieter nicht auf unsere Forderung ein und weigert sich an Verhandlungen teilzunehmen, geht Ihr Fall in die nächste Stufe.

Mahnung versenden

Wir versenden eine Mahnung, wenn:

  • Ihr Vermieter nicht reagiert
  • die überhöhte Miete nicht rechtens ist und Ihr Vermieter nicht einlenkt

Reagiert der Vermieter nach Eingang der Mahnung, ist weiterhin eine außergerichtliche Einigung möglich. So werden langwierige Gerichtsprozesse vermieden. Lässt Ihr Vermieter die Mahnung verstreichen oder ist keine Einigung zu erreichen, bereiten wir eine Klage vor.

Vorbereitung der Klage

Lenkt der Vermieter weiterhin nicht ein oder reagiert nicht, bereiten unsere Partneranwälte eine Klage vor Gericht für Sie vor.
Dazu müssen einige formale Hürden genommen werden - diese übernehmen unsere Partneranwälte für Sie. Möchte Ihr Vermieter eine Klage verhindern, kann er sich weiterhin mit mit uns einigen. Ihnen entstehen keine Kosten. Alle Formalitäten werden von uns übernommen.

Klage vor Gericht

Dauer: wenige Monate bis einige Jahre

Je nach Auslastung des Gerichts, kann sich der Fall über mehrere Monate hinziehen. Hierauf haben wir keinerlei Einfluss und sind auf die Terminvergaben der Gerichte angewiesen.

Ihnen entstehen dadurch aber keine Nachteile, da der Zeitpunkt der Rüge Ihren Anspruch festhält.

Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, haben Sie keinen Aufwand. Unsere Vertragsanwälte vertreten Sie vor Gericht. Sie brauchen nicht vor Gericht erscheinen und haben mit der Verhandlung keine Berührung.

Vom Zeitpunkt des Eingangs der Klage bis vor der Urteilsverkündung hat der Vermieter die Chance auf eine Einigung. Tut er dies nicht, wird die Entscheidung über Ihre Mietsenkung durch das Gerichtsurteil getroffen.

Abschluss Ihres Falls

Wenn Ihr Vermieter zu einem Vergleich bereit ist, teilen wir Ihnen das vorliegende Vergleichsangebot mit und geben Ihnen eine Empfehlung, ob Sie das Angebot annehmen sollten oder ob durch ein weiterführen des Verfahrens ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.

Nach erfolgreichem Vergleich oder Urteilsverkündung durch einen Richter teilen wir Ihnen das Ergebnis Ihres Falls mit.

Begleichen der Kosten

Nachdem Ihr Fall ein Ergebnis hat, müssen die Kosten beglichen werden.

Sollten wir für Sie nicht erfolgreich gewesen sein, haben Sie keine Kosten zu tragen, denn wir geben Ihnen unser "kein Kostenrisiko*"-Versprechen. Die angefallen Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen wir.

Waren wir für Sie erfolgreich, hat Ihr Vermieter die Kosten des Verfahrens zu tragen, Ihre Miete rückwirkend zu reduzieren und Ihre geleistete Mietkaution zu reduzieren.
Oft überweist die Gegenseite den Gesamtbetrag an uns, sodass wir Ihnen Ihre Mietrückzahlung und Ihre zu viel gezahlte Kaution überweisen. Von diesen Rückzahlungen behalten wir dann unsere Provision in Höhe von fünf Monatsersparnissen ein.
Überweist Ihr Vermieter den Miet- und Kautionsbetrag an Sie, überweisen Sie unsere Provision an uns.

*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten