Miete senken: Mieter sind begeistert von diesem Service

Viele Mieter vermuten oder wissen sogar bereits, dass Sie zu viel Miete zahlen - wissen aber nicht, wie Sie dagegen vorgehen können. CONNY hilft Ihnen Ihre Miete zu senken: bequem, online und ohne Kostenrisiko*. Wir haben bereits für tausende zufriedene Kunden die Mietpreisbremse gezogen. Und Sie können das auch!


*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein 2015 erlassenes Bundesgesetz, das in Gegenden mit angespanntem Wohnraum gilt. Welche Orte das sind, entscheiden die Bundesländer in eigenen Verordnungen. Die Mietpreisbremse besagt, dass Mieten in diesen Gemeinden bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Mietpreisbremse ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und kann nicht mehr gekippt werden. Details wo die Mietpreisbremse gilt, finden Sie hier.

CONNY hilft Ihnen dabei herauszufinden, ob Ihre Miete tatsächlich gegen die Mietpreisbremse verstößt. Und sollte Ihr Vermieter dieses Gesetz brechen, indem er eine zu hohe Miete verlangt, dann fordert CONNY Ihr Recht ein und senkt Ihre Miete!

So senken Sie Ihre Miete mit CONNY

Schritt 1: Geben Sie Informationen zu Ihrer Wohnung und Ihrem Mietvertrag ein. Unsere intelligente Technologie berechnet in wenigen Augenblicken, wie viel Miete gesetzlich zulässig ist - völlig kostenlos und unverbindlich.

Schritt 2: Beauftragen Sie CONNY und lehnen Sie sich zurück. Wir kümmern uns um den kompletten Prozess und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Wir versuchen immer, zunächst einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen, sollte dies nicht möglich sein, ziehen CONNYs Partneranwälte für Sie auch vor Gericht. Das Beste: Für Sie gibt es kein Kostenrisiko*, denn eine Provision bekommt CONNY nur, wenn wir Ihre Miete erfolgreich senken.

Schritt 3: Sie können entscheiden, ob Sie auf Einigungsangebote des Vermieters eingehen wollen, oder ob Ihr Rechtsanspruch bis vor Gericht gebracht wird. Sie erhalten die zu viel gezahlte Miete abzüglich unserer Provision als Rückzahlung vom Vermieter - mindestens ab dem Zeitpunkt der Rüge. Wenn Ihr Mietvertrag ab April 2020 geschlossen wurde, können Sie die Miete sogar 2,5 Jahre lang zurückfordern.