Dauerhaft die Miete senken in drei Schritten - mit und ohne Mietendeckel

Viele Mieter in Berlin freuen sich - zu hohe Bestandsmieten werden ab dem 23. November per Mietendeckel gesenkt, bei Neuvermietungen muss schon jetzt eine niedrigere Miete gezahlt werden. Die Gefahr: Wird der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht für unwirksam erklärt, muss alles zurückgezahlt werden. Aber es gibt den Weg zur sicheren Mietsenkung. Einfach und dauerhaft.

Der Mietendeckel - so senken Sie Ihre Miete (nicht?)

Zunächst einmal klingt es toll - ab dem 23. November dürfen Berliner mit stark überhöhten Mieten weniger Geld an ihre Vermieter überweisen. Der Mietendeckel macht es möglich. Die Krux - ob der Mietendeckel überhaupt rechtmäßig ist, ist höchst umstritten und wird aktuell sogar vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Alle Mieter hofften auf eine gerichtliche Klärung bis Ende des Jahres. Nun die schlechte Nachricht: Der Berliner Bausenator erwartet das Urteil zum Mietendeckel erst in 2021 - die Unsicherheit für Mieter und Vermieter bleibt. Für die Vermieter-Seite hat die Situation jedoch durchaus angenehme Aspekte. Wenn der Mietendeckel (wie von vielen Experten erwartet) in 2021 scheitert, können sie mit hohen Rückzahlungen rechnen. Mieter würden hier in die Röhre schauen. Zudem überlagert die Diskussion um das Berliner Gesetz die bereits vorhandene Möglichkeit, als Mieter die Miete zu senken - sicher und dauerhaft.
Dabei ist der Weg denkbar einfach. Mit den folgenden drei Schritten können sich Berliner Mieter bestmöglich schützen - und rechtssicher ihre Miete senken.

Schritt 1 - Miete wurde oder wird gesenkt? Vorsichtig sein und sparen!

Viele Berliner freuen sich verständlicherweise dieser Tage. Bei Neuvermietungen zahlen sie aktuell deutlich weniger Miete. Und ab dem 23. November 2020 werden auch die Bestandsmieten in Berlin gesenkt - per Gesetz. Der Mietendeckel macht’s möglich.

Aber Vorsicht - was nach einem großen Gewinn für alle Mieter klingt, kann sich als tickende Zeitbombe erweisen. Der Grund: Sollte der Mietendeckel gekippt werden (und das ist durchaus realistisch), gilt wieder die alte bzw. höhere Miete - alles zurück auf los. In diesem Fall müssten Mieter die “eingesparte” Miete vollständig an die Vermieter zurückzahlen. Ein hohes finanzielles Risiko - das nun noch einmal steigt, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das kommende Jahr verschoben wird. Um hier kein Risiko einzugehen gilt deshalb klar das Vorsichtsprinzip: Die Mietersparnis nicht ausgeben sondern sparen. Damit ist man für eine eventuelle Rückzahlung gewappnet.



Update vom 29. Oktober 2020:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen das Mietendeckel-Gesetz abgelehnt. Ein Berliner Vermieter versuchte mit dem Antrag das Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels zu verhindern. Damit hat der Berliner Mietendeckel eine Hürde genommen und es gilt weiterhin, dass zu hohe Mieten ab dem 23. November 2020 abgesenkt werden müssen.

Berliner Mieter aufgepasst: Die finale Entscheidung vom BVerfG, ob der Mietendeckel verfassungskonform ist oder nicht, steht weiterhin aus. Das Urteil wird erst in 2021 erwartet. Wer jetzt durch den Mietendeckel monatlich spart, sollte die Differenz bis zur finalen Entscheidung des BVerfG zurücklegen und nicht ausgeben. Mieter könnten die eingesparte Miete an Ihre Vermieter zurück zahlen müssen, sollte das Gesetz gekippt werden.

Schritt 2 - In jedem Fall die Mietpreisbremse ziehen

Was, wenn der Mietendeckel gekippt wird? Muss ich dann ewig eine Wuchermiete zahlen? Die ganz klare Antwort - nein! Die einfache Variante heißt “Mietpreisbremse”. Damit senken Mieter ihre Miete - sicher und dauerhaft.

Die Mietpreisbremse als sichere Alternative

Im Gegensatz zum Mietendeckel ist die Mietpreisbremse ein Bundesgesetz (§ 556d BGB) - in 2015 eingeführt, verfassungsgerichtlich bestätigt und tausendfach erfolgreich umgesetzt. Per Mietpreisbremse können Mieter ihre Miete auf das gesetzlich zulässige Maß reduzieren lassen. Hier gibt es keine Diskussion um die Zulässigkeit mehr. Tausende von Mieter haben in den vergangen Jahren mit der Mietpreisbremse ihre Miete gesenkt. Dauerhaft und auf sicherer rechtlicher Basis. Das funktioniert! CONNY selbst hat einen bedeutenden Teil dieser Mietsenkungen für Mieter in Berlin und anderen Städten durchgesetzt.

Schritt 3 - Miete sparen - Egal was kommt

Sollte der Mietendeckel tatsächlich gekippt werden, müssten Mieter im Grundsatz nicht nur wieder die deutlich höhere Miete zahlen - sie müssten auch alle vorherigen Ersparnisse seit Inkrafttreten des Gesetzes zurückzahlen. Die gute Nachricht: Aufatmen können die, die die Mietpreisbremse gezogen haben. Hier ist die Miete klar abgesenkt - per Gesetz, gerichtlich geprüft und damit dauerhaft. Wer seine Miete per Mietpreisbremse senkt, ist damit abgesichert, ganz egal wie die Gerichte entscheiden.

Deshalb für alle Mieter: Mietpreisbremse ziehen und Wuchermieten ein Schnippchen schlagen - denn es ist Ihr Recht.