Mietminderung bei defektem Aufzug

Zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2020

Ist in mehrstöckigen Wohnhäusern ein Aufzug vorhanden, wird dieser meistens vor allem von Mietern in höheren Etagen genutzt und die Treppe vermieden. Egal, ob man den Fahrstuhl nun nutzt oder nicht, haben Mieter einen Anspruch darauf, dass dieser funktionstüchtig ist. Ist der Aufzug defekt, stellt dies einen Mietmangel dar.

Ausfallgrund

Ob durch einen nicht benutzbaren Aufzug ein Mangel entsteht, hängt auch immer von der Ursache ab. Ist der Fahrstuhl aufgrund von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten temporär außer Betrieb, stellt dies in der Regel keinen Mangel dar. Der Vermieter ist nämlich zu solchen Maßnahmen verpflichtet, um die Mietsache in ordnungsgemäßen Zustand zu halten - dazu gehört auch der Aufzug.

Ist der Fahrstuhl aus anderen Gründen, wie größere Baumaßnahmen oder einen Defekt, unbenutzbar, stellt dies regelmäßig einen Mangel dar. Die Mietgegenstand ist in solchen Fällen nicht einwandfrei, wodurch eine Mietminderung verlangt werden kann.

Ausfalldauer

Aber auch die Dauer eines Ausfalles ist von Bedeutung, um als erheblich genug eingestuft zu werden und eine Mietminderung zu rechtfertigen. Dabei berücksichtigen die Gerichte und der Gesetzgeber bei Mängeln deren Bedeutung für das gesamte Mietobjekt. Dauert der Aufzugsausfall nur ein paar Stunden oder Tage, ist dies in der Regel hinnehmbar und rechtfertigt keine Minderung der Miete. Ist der Fahrstuhl allerdings über einen längeren Zeitraum unbenutzbar, wurden schon Mietminderungen von bis zu 20% zugesprochen.

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Das Stockwerk und weitere Umstände sind maßgeblich

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, in welchem Stockwerk der betroffene Mieter wohnt und welche zusätzlichen weiteren Begleitumstände vorliegen. Demnach ist ein Mieter aus dem 7. Stockwerk schwerwiegender betroffen, als jemand, der in der 2. Etage wohnt. Weitere zu berücksichtigende Umstände sind das Alter oder mögliche Behinderungen des Mieters, welche ebenfalls die Höhe der Minderungsquote beeinflussen können. Je zeitintensiver und anstrengender es für den Mieter ist in seine Wohnung zu gelangen, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.

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