Erfolgreich Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnungen einlegen: Mit Musterbrief und Fristen

In vielen Nebenkostenabrechnungen sind Fehler enthalten. Es lohnt sich deswegen, diese immer prüfen zu lassen und so Nachzahlungen zu vermeiden oder zu vermindern. Sie haben als Mieter das Recht, gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen und klar begründet sein. Wir leisten Hilfestellung dabei.

Kurz gesagt:

  • Ein Mieter muss einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung immer schriftlich innerhalb einer Zwölfmonatsfrist einlegen.
  • Jeder Mieter hat ein Recht, eine Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und dagegen Widerspruch einzulegen.
  • Ein Widerspruch sollte immer nachweislich gut begründet sein, um erfolgreich sein zu können.

Welche Fristen müssen Sie bei einem Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung beachten?

Damit Fehler in einer Nebenkostenabrechnung beanstandet werden können, muss der Mieter sich unbedingt an die Widerspruchsfrist von 12 Monaten halten. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem ein Mieter seine Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Innerhalb dieser Zwölfmonatsfrist kann Widerspruch eingelegt werden, was jedoch nicht mit der Zahlungsfrist zu verwechseln ist!

Als Zahlungsfrist für mögliche Nachforderungen gelten für Mieter nur 30 Tage ab Zustellung. Wenn Sie Fehler in der Nebenkostenabrechnung vermuten, sollten Sie innerhalb dieser Frist zunächst nur unter Vorbehalt zahlen: Im Betreff der Überweisung sollten Sie dann unbedingt „unter Vorbehalt der Rückforderung“ einfügen und zusätzlich Ihrem Vermieter in einem Brief darauf hinweisen, dass Sie die Nachzahlung nur unter Vorbehalt begleichen. Wenn Sie nach einer Prüfung der Nebenkostenabrechnung herausfinden, dass Sie zu viel gezahlt haben, können Sie die Differenz vom Vermieter zurückfordern oder mit den Vorauszahlungen der Betriebskosten im nächsten Jahr verrechnen.

Die Fristen im Zusammenhang mit einer Nebenkostenabrechnung sind immer zu beachten!

Wie legt man erfolgreich gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch ein?

Wichtig für einen erfolgreichen Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung sind folgende Faktoren: Eine fristgerechte schriftliche Einreichung des Widerspruchs und eine ordnungsgemäße Begründung. Der Vermieter sollte auch die Möglichkeit erhalten, die Nebenkostenabrechnung prüfen zu können.

  • Ein Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen und innerhalb von 12 Monaten geschehen.
  • Der Widerspruch sollte per Einschreiben (mit Rückschein) an den Vermieter gehen. So kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass er den Widerspruch wirklich erhalten hat.
  • Es reicht nicht aus, nur allgemeine Floskeln oder Behauptungen aufzustellen. Der Mieter sollte seinen Widerspruch immer hinreichend begründen können, was formelle und materielle Fehler anbetrifft.

Info:
Ein formeller Fehler ist beispielsweise ein falscher Abrechnungszeitraum oder eine verspätete Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Materielle Fehler können eine falsche Wohnflächenangabe sein oder nicht vereinbarte Nebenkosten.

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, wird die Nebenkostenabrechnung und ein eingereichter Widerspruch nochmals geprüft. Nur mit einem gut begründeten Widerspruch hat ein Mieter auch Chancen auf Rechtsprechung. Wenn der Widerspruch unbegründet sein sollte, hat der Mieter die Prozesskosten zu tragen.

Sie wollen mit Ihrem Widerspruch auf Nummer sicher gehen?
Lassen Sie sich von unseren Experten bei CONNY beraten.

Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung?

Wenn Sie nach Erhalt der Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung Widerspruch eingelegt haben, brauchen Sie keine Nachteile erwarten – in jedem Fall wird die für Sie günstigere Berechnung zugrunde gelegt:
Wenn durch die Prüfung der Nebenkostenabrechnung eine höhere Nachforderungssumme herauskommt, als der Vermieter gefordert hat, brauchen Sie nur die niedrigere Forderung begleichen. Kommt durch die Neuberechnung eine geringere Summe heraus, müssen Sie als Mieter auch nur die geringere Summe zahlen.

Was ist, wenn der Vermieter nicht reagiert nach dem Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung? Der Vermieter ist leider nicht verpflichtet, zu antworten. Sie können natürlich weiter abwarten oder den Vermieter persönlich ansprechen und um Klärung bitten. Eine Kündigung Ihres Mietverhältnisses nur aufgrund einer widersprochenen Nebenkostenabrechnung ist nicht möglich.

Wogegen dürfen Mieter konkret widersprechen bei einer Nebenkostenabrechnung?

In einer Nebenkostenabrechnung können viele Fehler enthalten sein. Im Zweifelsfall sollten Sie als Mieter immer eine Gegenprüfung vornehmen. So können Sie unnötige Nachzahlungen vermeiden oder sogar zu viel gezahlte Abschläge zurückfordern.

Sie dürfen generell gegen alle falschen Angaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. Das können falsche Kostenpunkte sein, die nicht im Mietvertrag festgehalten worden sind, falsche Verteilerschlüssel, ein falscher Abrechnungszeitraum oder eine verspätete Zustellung. Nutzen Sie Ihr Recht als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter. Achten Sie dabei immer auf eine sorgfältige Prüfung der Nebenkostenabrechnung, am besten mit Hilfe eines Mieterschutzberaters.

Kostenlose Mustervorlage zum Widerspruch einer Nebenkostenabrechnung

Sie vermuten eine überhöhte Nebenkostenabrechnung und wollen Widerspruch dagegen einlegen? Damit Sie nicht schon bei der Formulierung des Briefes stecken bleiben, erhalten Sie direkt hier eine kostenlose Mustervorlage: Setzen Sie einfach Ihre persönlichen Angaben hinein und natürlich Ihre individuelle Begründung!
Beachten Sie jedoch, dass dieser Brief eine gründliche Gegenprüfung und Begründung nicht ersetzt. Die Punkte des Prüfberichts können dann einfach in das Schreiben kopiert werden. Wenn Sie hierfür weitere Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an unsere Mieterschutzorganisation CONNY wenden.

Mustervorlage

(Absender)
Mieter Mustermann
Musterstraße 1
10000 Musterstadt

(An)
Vermieter Mustermann
Musterstraße 1
10000 Musterstadt

Musterstadt, den….(Datum)

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung vom Jahr XXXX

Sehr geehrter Herr…./ sehr geehrte Frau…,

ich habe Ihre Betriebskostenabrechnung vom…. am… erhalten. Ich muss dieser leider in einigen Punkten widersprechen und begründe dies wie folgt: (Beispiele)

  • Ihre Nebenkostenabrechnung vom…enthält mehrere Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hierzu gehören die Kosten für die Reparatur des Aufzuges sowie Kosten für den Verwalter…
  • In der Nebenkostenabrechnung wurden meine Vorauszahlungen nicht richtig gegengerechnet….
  • …(weitere Punkte)

Die Zahlung dieses Betrages erfolgte unter Vorbehalt, worauf ich Sie bereits mit Schreiben vom … hingewiesen habe. Bitte schicken Sie mir eine korrigierte Nebenkostenabrechnung zu und erstatten Sie mir die zu viel entrichtete Nachzahlung in Höhe von …

Mit freundlichen Grüßen

…….
(Unterschrift des Mieters)

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  1. Telefonischen Termin mit einem unserer Rechtsexperten vereinbaren
  1. Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf mögliche Fehler
  1. Wir legen Widerspruch gegen unrechtmäßige Posten ein

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