Staffelmiete im Vertrag: Alles zur vorab vereinbarten Mieterhöhung

Ein Staffelmietvertrag schützt Mieter vor unvorhersehbaren Mieterhöhungen, und kann gleichzeitig viele Nachteile bedeuten. Welche Anforderungen ein Staffelmietvertrag erfüllen muss und worauf Mieter unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was bedeutet Staffelmiete?

Eine Staffelmiete ist eine Vereinbarung innerhalb eines Mietvertrags, durch die künftige Erhöhungen der Netto-Kaltmiete bereits vorab festgelegt sind. Wichtig ist dabei, dass die gestaffelten Mieterhöhungen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung erfolgen.

Wie wird eine Staffelmiete richtig vereinbart?

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an einen zulässigen Staffelmietenvertrag. So muss der Mietvertrag eindeutig und schriftlich folgende Vereinbarungen treffen:

  • Umfang der Mieterhöhung als Geldbetrag: Nicht erlaubt sind Vereinbarungen, die lediglich Prozentangaben enthalten oder sich auf die Miete pro Quadratmeter beziehen.
  • Zeitpunkt der einsetzenden Mietstaffeln: Zwischen zwei Mietstaffeln muss mindestens ein Zeitraum von Jahr liegen nach § 557a BGB. Verstößt der Staffelmietvertrag auch durch nur einen Tag gegen diese Regelung, ist dieser rechtlich unzulässig.
  • Auflistung aller zukünftigen Mietstaffeln: Im Mietvertrag muss jede zukünftige Mieterhöhungen konkret festgehalten sein. Formulierungen wie “usw.” sind nicht gültig.

Erfüllt der Staffelmietvertrag diese gesetzlichen Anforderungen nicht, ist die Staffelmiete unzulässig. Sie müssen lediglich die am Anfang vereinbarte Miete zahlen.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Staffelmietvertrag?

Der größte Vorteil einer vereinbarten Staffelmiete ist, dass diese jegliche weitere Mieterhöhung z. B. aus Modernisierungsgründen ausschließt. Als Mieter werden Sie somit nicht durch unvorhersehbare Mieterhöhungen seitens des Vermieters überrascht.

Doch birgt ein Staffelmietvertrag auch Nachteile: Ist eine Staffelmiete festgelegt, darf der Mietvertrag eine ordentliche Kündigung der Wohnung für bis zu 4 Jahre ausschließen. Ist in Ihrer Region zudem keine Mietpreisbremsen-Verordnung in Kraft, darf die Staffelmiete bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist besonders ärgerlich, da vereinbarte Mietstaffelungen nicht ohne Weiteres abzuändern sind.

Hebelt eine Staffelmiete die Mietpreisbremse aus?

Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für Staffelmietverträge. So darf in Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, die vereinbarte Staffelmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen nach §§ 556d, 557a Abs. 4 BGB.

Sie sollten daher mit jeder neu eintretenden Mietstaffel prüfen, ob diese die ortsübliche Vergleichsmiete unverhältnismäßig übersteigt. Am leichtesten geht das über den CONNY Mietpreisbremsen-Rechner.

Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Staffelmiete unzulässig ist, sind rechtliche Schritte sinnvoll. CONNY unterstützt Sie dabei, Ihren Vermieter fristgerecht zu rügen und Ihre zu viel gezahlte Miete schnellstmöglich zurückzufordern.

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