Zwei Mieten im Mietvertrag: So wehren Sie sich

Berliner Vermieter verlangen Schattenmieten, schreiben also zwei Mieten in den Mietvertrag, für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Auch Schattenmieterhöhungen werden versendet. Mieter können sich wehren, indem sie die Mietpreisbremse ziehen.

Berlin im Schatten

In einer bizarren Situation befinden sich derzeit Menschen, die in Berlin eine Mietwohnung suchen, denn oft müssen sie zwei Mietpreisen zustimmen. Der erste Mietpreis ist der nach dem aktuellen Berliner Mietendeckel gültige, der zweite Mietpreis, oft doppelt so hoch, ist der Preis, den Mieter zahlen sollen, falls der Mietendeckel kippt.

Oft lassen sich Vermieter auch zusichern, dass die Mieter die gesparte Miete nachträglich zahlen, falls das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat. Eine Wahl haben die Wohnungssuchenden selten, denn der Berliner Wohnungsmarkt ist extrem angespannt und bis zu 80 Prozent der neuen Verträge sollen diese Schattenmieten enthalten.

Wohnungssuchende müssen sich ebenfalls mit Schatten herumschlagen: Schattenmieterhöhungen. Die Mieter werden aufgefordert, einer Mieterhöhung zuzustimmen, die aber zunächst nicht in Kraft tritt, da durch den Mietendeckel die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren wurden. Für den Fall dass der Deckel ausläuft oder gekippt wird, sollen die Mieter aber bereits jetzt der zukünftigen Mieterhöhung zustimmen.

Alternative: Mietpreisbremse

Neben dem Mietendeckel gibt es noch ein weiteres Gesetz, das Mieter vor überhöhten Mieten schützt. Die Mietpreisbremse ist ein 2015 erlassenes Bundesgesetz, das in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Welche Gemeinden das sind, müssen die Bundesländer selbst in eigenen Verordnungen festlegen. Die Mietpreisbremse ist verfassungsgerichtlich bestätigt und kann nicht mehr gekippt werden.
Mit unserem Mietpreisbremserechner können Sie kostenlos berechnen, wie viel Miete Sie sparen können, wenn Sie die Mietpreisbremse ziehen. Dazu müssen Sie lediglich online einige Informationen zu Ihrer Wohnung angeben, unsere Technologie berechnet dann in wenigen Sekunden ihr Sparpotenzial. Auch bei einer Schattenmiete sind Ihnen nicht die Hände gebunden. Sie können sich auf die Mietpreisbremse berufen und so ihre Miete senken.


Haben Sie eine Mieterhöhung oder Schattenmieterhöhung erhalten? Hiergegen können Sie ebenfalls mit der Mietpreisbremse vorgehen. Unterschreiben Sie die Zustimmung zur Mieterhöhung nicht direkt, sondern prüfen Sie sie zunächst kostenlos mit CONNY. Dazu brauchen wir lediglich online einige Informationen zur Mieterhöhung und Ihrem Mietvertrag und Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine kostenlose und unverbindliche Prüfung. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen, die Mieterhöhung abzuwehren. Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich sind.