Rückzahlung der Mietkaution: Wie sind die Fristen und Regelungen?
Sei es die Studentenbude, ein Umzug wegen der Liebe oder andere veränderte Lebensumstände: Sie ziehen aus Ihrer alten Wohnung aus, das Mietverhältnis endet. Neben der dreimonatigen Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen, erwarten Sie von Ihrem Vermieter schnellstmöglich die gezahlte Mietkaution zurück. Doch gibt es Fristen, die dabei gelten? Wie lange darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?
Bis wann muss eine Mietkaution zurückgezahlt werden?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, wie lange der Vermieter Zeit hat, die Mietkaution an den Mieter zurückzuzahlen. Selbst Richter urteilen unterschiedlich und haben keine einheitliche Meinung, welche Frist ein Mieter gegenüber seinem Vermieter zur Rückforderung der Mietkaution setzen kann.
Eins ist jedoch sicher: Es ist äußerst selten, dass ein Mieter direkt nach dem Auszug aus seiner alten Wohnung bereits seine Kaution zurückerhält. Die Frist für die Kautionsrückzahlung beginnt mit dem Tag, zu dem der Mietvertrag gekündigt wird. In der Regel dauert die Rückzahlung zwischen drei und sechs Monaten. In einigen Ausnahmefällen kann es sogar sein, dass die Kaution erst nach einem Jahr zurückgezahlt wird.
Beachten Sie, dass mieterseitig eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für die Rückzahlung einer Mietkaution besteht. Lassen Sie die Frist verstreichen, verlieren Sie jegliche Ansprüche auf Rückzahlung. Erst, wenn Sie als Mieter sich aktiv an den Vermieter wenden und Ihre Kaution zurückfordern, pausiert die Verjährung. Heben Sie unbedingt entsprechende Nachweisdokumente auf, um diese bei einem möglichen Gerichtsverfahren vorliegen zu haben.
Doch ab wann gelten die drei Jahre Verjährungsfrist?
Beispiel: Ziehen Sie am 30. September 2020 aus, endet die allgemeine Prüfungsfrist im Normalfall am 31. Dezember 2020. Damit beginnt im Januar 2021 für Sie die dreijährige Verjährungsfrist. Demnach haben Sie bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, die Mietkaution fristgerecht zurückzufordern.
Aus welchen Gründen verzögert sich die Rückzahlung?
Der Vermieter ist zwar verpflichtet, die Kaution zu erstatten, jedoch gibt es dafür keine festen Fristen. Der Vermieter hat vom Gesetzgeber her eine Art Prüfungsfrist. In dieser Zeit muss der Vermieter abschließend prüfen, ob offene Rechnungsposten bestehen. Darunter fallen:
Der Vermieter muss die Ansprüche aus dem Mietverhältnis für Sie geordnet, begründet und nachvollziehbar auflisten. Sobald diese beglichen sind, ist gesetzlich eine unverzügliche Auszahlung der verbliebenen Mietkaution vorgesehen.
In vielen Mietverträgen sind unzulässige Klauseln insbesondere zu Schönheitsreparaturen enthalten. Nehmen Sie das nicht hin und wehren Sie sich. Lassen Sie von CONNY den Mietvertrag prüfen, ob die Schönheitsreparaturen in Ihrem Vertrag rechtens sind.
Der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück. Was ist zu tun?
Haben Sie nach spätestens zwölf Monaten nicht die Kaution von Ihrem Vermieter erhalten, sollten Sie aktiv werden und die Kaution zurückfordern. Denn Ihr Anspruch auf Rückforderung der Mietkaution hat auch eine Verjährungsfrist: Nach drei Jahren verfällt Ihr Anspruch. Warten Sie nicht so lange und suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt auf oder wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team von CONNY. Wir helfen Ihnen, auf Ihr geltendes Recht zu bestehen und Ihre Kaution schnellstmöglich von Ihrem Vermieter zurückzufordern.