Wie Sie Ihren Kindesunterhalt durch einen Unterhaltstitel absichern

Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Um eine regelmäßige Zahlung des Kindesunterhalts abzusichern, lohnt sich die Vereinbarung eines sogenannten Unterhaltstitels.

Was ist ein Unterhaltstitel?

Ein Unterhaltstitel ist ein rechtsgültiges Dokument, mit dessen Hilfe man ausbleibende oder offene Unterhaltszahlungen eintreiben kann. Ein Titel ist vor allem bei gemeinsamen Kindern sinnvoll, für die der familienferne Elternteil nicht zahlen will oder kann.

Wie lange ist ein Unterhaltstitel gültig?

Bei der Verjährung eines Unterhaltsanspruches wird zwischen zwei Fällen unterschieden:

  • Rückständige Unterhaltsansprüche verjähren für Kinder erst nach 30 Jahren laut § 197 BGB.
  • Zukünftige, regelmäßig zu zahlende Leistungen unterliegen in der Regel einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Für den zukünftigen Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder gilt bis zum 18. Lebensjahr eine Verjährung von 30 Jahren.

Die Verjährungsfrist wird gehemmt, sobald rechtliche Schritte gegenüber dem Schuldner eingeleitet worden sind. Das bedeutet, dass Sie sich um die Verjährung keine Gedanken machen müssen, wenn Sie die ausbleibenden Unterhaltszahlung rechtzeitig abmahnen. Eine Anpassung des Titels ist bei Änderung des Einkommens oder der Betreuungsverhältnisse möglich und erfolgt auf Antrag beim Familiengericht.

So erhalten Sie einen Unterhaltstitel

Sie können einen rechtskräftigen Titel für Kindesunterhalt über verschiedene Wege bekommen:

  • Das Jugendamt kann einen Unterhaltstitel kostenlos erstellen. Jedoch ist eine Unterschrift des Schuldners als Anerkennung seiner Unterhaltspflicht notwendig. Gerade in zerrütteten Familienverhältnissen ist das oft eine Hürde, die das Jugendamt nicht überbrücken kann.
  • Gelingt eine außergerichtliche Einigung zum Kindesunterhalt, ist ein notariell erstellter Unterhaltstitel möglich. Die Beurkundung beim Notar ist allerdings mit Kosten verbunden.
  • Muss der Unterhaltstitel per Gerichtsverfahren durchgesetzt werden, gibt es für minderjährige Kinder ein vereinfachtes Verfahren. Größter Vorteil ist, dass bei einem gerichtlichen Urteil keine Unterschrift des Unterhaltspflichtigen mehr als Zustimmung notwendig ist. In diesem Fall brauchen Sie anwaltliche Unterstützung, da vor dem Familiengericht für einen dauerhaften Titel Anwaltszwang besteht.

Auf welchem Weg Sie den Unterhaltstitel am besten durchsetzen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. CONNY bietet ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch durch Rechtsexperten an, in dem Sie eindeutige Handlungsempfehlungen erhalten. Unser Ziel ist es dabei, schnellstmöglich und langfristig den Kindesunterhalt durchzusetzen.

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Wie berechnet sich der Anspruch auf Kindesunterhalt?

In der Regel basiert die Berechnung des Unterhaltsanspruchs auf der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, welche alle 2 Jahre durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht wird. Hierbei ist

  • das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes sowie
  • das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Schuldners

entscheidend. Verändert sich eine der Variablen, verändert sich der Unterhaltsanspruch des Kindes. So besteht bis zum 6. Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kindesunterhalt von mindestens 369 Euro, bis zum 12. Lebensjahr von 424 Euro und bis zum 18. Lebensjahr von 497 Euro. Wie die Neuberechnung abläuft, ist abhängig von der Gestaltungsform des Unterhaltstitels.

  • Statisch: Hierbei ist im Unterhaltstitel eine monatlicher Zahlbetrag festgelegt, der infolge eine Neuberechnung erneut aufgesetzt bzw. abgeändert werden muss.
  • Dynamisch: Durch einen feststehenden Prozentsatz passt sich der titulierte Unterhaltsanspruch automatisch an die neue Berechnungsgrundlagen an. In der Regel sind 115% des Mindestunterhalts bestimmt.

Unterhaltspflichtiger zahlt nicht? So geht’s weiter

Immer mehr Unterhaltspflichtige verweigern die Zahlung von Kindesunterhalt, und bringen somit alleinerziehende Mütter wie Väter in finanziell schwierige Situationen. Ein dauerhafter Unterhaltstitel bietet die Sicherheit eines regelmäßigen angemessenen Kindesunterhalts.

Bleibt der Unterhaltsschuldner trotz rechtsverbindlichen Unterhaltstitels und guter finanzieller Lage die Zahlung schuldig, können Sie die Vollstreckung des Unterhaltstitels bewirken. So ist z. B. auch eine Lohnpfändung über den Arbeitgeber des Schuldners möglich. Ohne Unterhaltstitel bleibt Ihnen leider nur der Weg zum Familiengericht.

In dieser ohnehin belastenden Situation ist professionelle Hilfe gefragt, weshalb CONNY kostenfreie Erstberatung für Betroffene anbietet. Einer unserer Rechtsexperten prüft unverbindlich Ihren Fall und beantwortet zunächst offene Fragen. Darüber hinaus können Sie CONNY mit der Durchsetzung des Unterhaltstitels beauftragen - ohne Kostenrisiko*. Wie das funktioniert und welche Konditionen im Erfolgsfall gelten, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Kindesunterhalt.

*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten