Kündigungsschutzklage erheben - Wir helfen Ihnen.
Sie könnten Ihre Kündigung abwehren lassen oder eine Abfindung erhalten.
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Was Sie erwarten können
Die Kündigungsschutzklage soll eine ungerechtfertigte Kündigung abwehren. Sie erlaubt dem Arbeitnehmer, die Entlassung durch das Gericht auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen.
Die Kündigungsschutzklage soll eine ungerechtfertigte Kündigung abwehren. Sie kann dabei zwei Ziele verfolgen:
Bei erfolgreicher Abwehr der Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort, was für den Arbeitgeber teuer werden kann.
Aus diesem Grund lassen sich Arbeitgeber oftmals auf eine Abfindungszahlung ein, wobei die Höhe der Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen ist.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
Um zu erfahren, wie Ihre Chancen bei einer Kündigungsschutzklage stehen, unterziehen Sie Ihre Kündigung unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstprüfung.
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Sollten Sie sich nach der Erstprüfung entscheiden, für die Abfindungs-Verhandlung auf professionelle Hilfe zurückzugreifen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und finanzieren Ihnen die Vertretung durch unsere Partneranwälte.
Die CONNY-Partneranwälte sind Experten in den Verhandlungen mit Arbeitgebern und können so Ihre Erfolgschancen auf eine Abfindungszahlung erheblich steigern.
“Egal, welches Problem ihr mit der Kündigung habt, lasst sie prüfen. Denn wenn ihr aus der Probezeit raus seid, dann bekommt Ihr garantiert irgendeine Abfindung.”
Sonja erzielte durch CONNY eine Abfindung nach Kündigung per Whatsapp
“Lasst eine Kündigung nicht einfach auf Euch sitzen. Oftmals kann dagegen vorgegangen werden und eine Abfindung erzielt werden. Das hilft, um die Zeit zu überbrücken und versüßt den Abschied natürlich ein wenig.”
Wir sind für Sie da
Die Anwälte unserer Partnerkanzlei sind Experten im Umgang mit Kündigungsfällen. Professionell und vertrauensvoll wehren sie ungerechtfertigte Kündigungen ab oder ermöglichen faire Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer.
Sie als Kunde tragen hierbei kein Kostenrisiko*. Die Conny GmbH bezahlt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Nur im Erfolgsfall bezahlen Sie dafür eine Provision. Andernfalls ist der Service für Sie kostenlos.
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*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten