Daniel (35) erhielt mit CONNY 3.000 € nach Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls

Daniel, 35, war mit Herz und Seele LKW-Fahrer. Nachdem er 8 Monate wegen eines Bandscheibenvorfalls pausieren musste, kündigte ihm sein Chef kurz nach seiner Rückkehr zum Job. Weil es keinen Weg zurück zu seinem alten Traumjob gab, konnte Daniel dank CONNY am Ende zumindest noch eine Abfindung von 3.000 € erwirken.

Daniel, erzähl uns kurz wie es dazu kam, dass du vorübergehend nicht mehr arbeiten konntest

Daniel: „Dadurch dass ich logischerweise die ganze Zeit sitze und wie üblich im Baustellenbetrieb auch immer so Schläge auf den Rücken bekam, lassen sich Rückenbeschwerden irgendwann schwer vermeiden. Nachdem ich sie zuerst weggeschoben habe, wurde es immer schlimmer bis ich im August 2018 nicht mehr konnte. Dann wurde eine doppelter Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Anschließend war ich für gute 8 Monate in Behandlung und Reha.“

Wie genau kam es dann zur Kündigung?

Daniel: „Als ich dann endlich wieder zurück zu meinem Job konnte, wollte mein Chef, dass ich eine Arbeit ausführe, die meinem Rücken schon vorher Problem bereitet hat. Er hätte auch jemand anderen die Arbeit und mich etwas anderes machen lassen können. Daher meinte ich daraufhin, dass ich das gerade nicht machen kann. Bei dieser Gelegenheit deutete mein Chef schon an, dass ich mir dann einen anderen Job suchen kann.“

„Unglücklicherweise hatte ich dann auch noch das Pech, dass ich mir zwei Wochen nach meiner Rückkehr eine Rippe durch eine aufschlagende Tür gebrochen habe. Als ich mich im Büro zurückmelden wollte, hat die Sekretärin mir gesagt, dass ich nicht kommen soll und freigestellt bin. Am Samstag danach kam dann die Kündigung per Post.“

Kündigung wegen Krankheit: Rechtliche Einschätzung

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen. Allerdings müssen 3 besondere Bedingungen erfüllt sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist. Erstens müssen Tat­sa­chen vor­lie­gen, die die Pro­gno­se wei­te­rer Er­kran­kun­gen im bis­he­ri­gen Um­fang recht­fer­ti­gen. Zweitens müssen die zu erwartenden Fehlzeiten beim Arbeitgeber zu einer Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs oder zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen. Drittens ist zu klären, ob eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist durch Maßnahmen wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

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Was hast du gemacht, nachdem du von der Kündigung erfahren hast?

Daniel: „Trotz der schlechten Vorzeichen war es natürlich ein Schock. Für mich ist schon eine Welt zusammengebrochen zusammen mit dem Gefühl, dass mir die Grundlage des Lebens entgleitet. Zuerst habe ich versucht mich damit abzufinden. Dann dachte ich, ich könnte vielleicht nochmal mit meinem Chef reden, ob ich den Job zurück bekomme. Er wollte aber nicht mit mir reden.“

„Als ich dann meine Arbeitssachen abgegeben habe, fragten mich meine Kollegen, ob ich denn nicht, eine ordentliche Abfindung bekäme, weil ich doch schon ein paar Jahre da war. Wenn mein Chef mir meinen Traumjob schon einfach wegnimmt, dachte ich, soll er mich dafür auch angemessen entschädigen. Also googelte ich an dem Abend mal nach Abfindung, wo ich glücklicherweise CONNY fand.“

Abfindung bei Kündigung: Rechtliche Einschätzung

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung vom Arbeitgeber gibt es in der Regel nicht. Allerdings können Arbeitnehmer bei Kündigungen oft eine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dabei ist das richtige Vorgehen nach der Kündigung entscheidend für die Zahlung und die Höhe der Abfindung.

Was genau hat dich dazu bewogen, CONNY zu beauftragen?

Daniel: „Ich habe dann am nächsten Tag dort angerufen und bin sehr gut beraten worden. Abgesehen davon, dass mir die Beratung kompetent vorkam, war es für mich sehr wichtig, dass vorab keine Kosten entstehen, gerade auch weil ich ja gerade meinen Job verloren hatte. Und Rechtsschutz versichert waren meine Frau und ich da auch nicht. Daher kam ein Anwalt auch nicht in Frage.“

Sowohl die schematische Ersteinschätzung sowie ein mögliches Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Sollten Sie sich dann entscheiden, CONNY zu beauftragen, gilt unser Versprechen: Sie tragen kein Kostenrisiko*. Wir übernehmen sämtliche Kosten wie die Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc. Nur im Erfolgsfall wird eine vorab individuell vereinbarte Provision fällig. >> Im Misserfolgsfall entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Wie lief es danach ab?


Nach der Beauftragung konnte sich Daniel zurücklehnen. Die CONNY-Partneranwälte haben seine Kündigung direkt überprüft und seinen Chef kontaktiert, um über eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu verhandeln. Während der gesamten Verhandlung standen wir und CONNY’s Partneranwälte im Austausch mit Daniel und seinem Chef bis eine Einigung erzielt werden konnte. Für Daniel konnte CONNY so eine Abfindung von 3.000 € als Entschädigung für die Kündigung erwirken.

Daniel, was würdest du zum Abschluss anderen Gekündigten raten?

Daniel: „Egal, welches Problem ihr mit der Kündigung habt, lasst sie prüfen. Denn wenn ihr aus der Probezeit raus seid, dann bekommt Ihr garantiert irgendeine Abfindung.“

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