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Was Sie wissen sollten
Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt Sie vor ungerechtfertigten Kündigungen.
Die Kündigungsschutzklage soll ungerechtfertigte Kündigungen abwehren und verfolgt zwei Ziele:
Aus diesem Grund lassen sich Arbeitgeber oftmals auf eine Abfindungszahlung ein, wobei die Höhe der Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen ist.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
“Egal, welches Problem ihr mit der Kündigung habt, lasst sie prüfen. Denn wenn ihr aus der Probezeit raus seid, dann bekommt Ihr garantiert irgendeine Abfindung.”
Sonja erzielte durch CONNY eine Abfindung nach Kündigung per Whatsapp
“Lasst eine Kündigung nicht einfach auf Euch sitzen. Oftmals kann dagegen vorgegangen werden und eine Abfindung erzielt werden. Das hilft, um die Zeit zu überbrücken und versüßt den Abschied natürlich ein wenig.”
Wir sind für Sie da
Die Anwälte unserer Partnerkanzlei sind Experten im Umgang mit Kündigungsfällen. Professionell und vertrauensvoll wehren sie ungerechtfertigte Kündigungen ab oder ermöglichen faire Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer.
Das Versprechen: Sie als Kunde tragen hierbei kein Kostenrisiko*. Die Conny GmbH bezahlt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Nur im Erfolgsfall bezahlen Sie dafür eine Provision. Andernfalls ist der Service für Sie kostenlos.