Arbeitslosengeld 1: Das steht Ihnen zu
Erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie viel Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen.
Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Damit Sie berechtigt sind Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen Sie eine sogenannte Anwartschaft erfüllen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit für insgesamt mindestens 360 Tage eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es weitere Zeiten, die beim Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden können. Beispiele:
Waren Sie häufig befristet beschäftigt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit: Dann genügen mindestens 6 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren. Neben erfolgreicher Anwartschaft dürfen Sie gleichzeitig keine weitere Beschäftigung von mehr als 15 Stunden pro Woche ausüben, auch nicht vorübergehend, und müssen der Agentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Auch bei Eintritt des regulären Rentenalters besteht für Arbeitnehmer generell kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1.
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Gehalt inklusive Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums gezahlt worden ist. Standardmäßig werden als Bemessungszeitraum die letzten 12 Monate genommen. Umfassen diese jedoch nicht mindestens 150 Tage in denen Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand, wird der Zeitraum auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage festgestellt werden, wird der Berechnung ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt.
Auf dieser Basis wird ein sogenanntes tägliches Bemessungsentgelt bestimmt, welches wiederum die Grundlage zur Bestimmung des Arbeitslosengeldes ist. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert: Das tägliche Bemessungsentgelts ermittelt sich in dem die Summe der Gehälter im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt wird, in denen Anspruch auf Arbeitsentgelt bestanden hat.