Aufhebungsvertrag Muster: 9 Klauseln, auf die Arbeitnehmer achten müssen

Die Inhalte eines Aufhebungsvertrags sind frei verhandelbar und können individuell gestaltet werden. Um das beste Ergebnis für sich herauszuholen, müssen Arbeitnehmer neun entscheidende Vertragsklauseln kennen.

Kurz gesagt:

  • Per Aufhebungsvertrag beenden Unternehmen und Angestellte ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und flexibel.
  • Die Aufhebung kann Arbeitnehmern Vorteile bringen – z. B. eine Abfindung.
  • Entscheidend für ein gutes Ergebnis ist die konkrete Gestaltung der Vertragsklauseln.

Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren ein Unternehmen und ein Mitarbeiter einvernehmlich, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Weil der Inhalt frei verhandelbar ist, haben beide Seiten mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum als bei einer ordentlichen Kündigung.

Aus Arbeitnehmersicht hat der Aufhebungsvertrag drei wesentliche Konsequenzen:

  • Kein Kündigungsschutz

Durch die Aufhebung verzichtet der Angestellte auf seinen Kündigungsschutz und kann keine Kündigungsschutzklage erheben.

  • Keine Kündigungsfrist

Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt nicht. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit enden. Praktisch, wenn schon eine neue Arbeitsstelle wartet.

  • Mögliche Sperre beim Arbeitslosengeld

Es droht unter Umständen eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld. Denn nach Ansicht der Arbeitsagentur ist die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Wie die Sperre sich vermeiden lässt, erfahren Sie im Beitrag “So gibt es trotz Aufhebungsvertrag das volle Arbeitslosengeld”.

In welchen Situationen ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?


Es gibt Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag Arbeitnehmern Vorteile bringt. Grundsätzlich gilt: Geht die Initiative zur Trennung vom Unternehmen aus, ist der Arbeitnehmer in einer guten Position, um eine Abfindung herauszuhandeln. Wie dies am besten gelingt, lesen Sie im Beitrag “Aufhebungsvertrag Abfindung”.

  • Schnelles Ende des Arbeitsverhältnisses

Weil keine Kündigungsfrist gilt, kann ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag sehr viel schneller beendet werden als durch eine Kündigung – beispielsweise, wenn ein kurzfristiger Jobwechsel oder ein Umzug anstehen oder es unüberbrückbare Differenzen mit dem Arbeitgeber gibt.

  • Krankheit

Wenn bei einer Langzeiterkrankung der Anspruch auf Krankengeld auszulaufen droht oder die Initiative zur Trennung vom Unternehmen ausgeht, kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags aus gesundheitlichen Gründen für Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bringen.

  • Ausbildungswechsel

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kann für Azubis die einzige Möglichkeit sein, den Betrieb zu wechseln. Nach Ablauf der Probezeit ist dies ansonsten nur möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt.

  • Alternative zur fristlosen Kündigung

Droht einem Angestellten wegen schwerer Pflichtverletzungen eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung, kann es für ihn sinnvoll sein, stattdessen einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren. Die Aufhebung wirkt im Lebenslauf besser und es besteht die Chance, ein akzeptables Arbeitszeugnis herauszuhandeln.

Wichtig: Einmal unterschrieben ist ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Arbeitnehmer sollten vor Vertragsschluss daher den Nutzen und die Inhalte gründlich prüfen.


Aufhebungsvertrag Muster: 9 wichtige Klauseln für Arbeitnehmer

Bei Aufhebungsverträgen schreibt der Gesetzgeber die Schriftform vor. Der Vertrag muss zwingend auf Papier ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden.

Die Inhalte und der Aufbau eines Aufhebungsvertrags können allerdings frei gestaltet werden.

Musterschreiben eignen sich nicht, denn der Inhalt des Vertrags sollte immer auf die individuelle Situation angepasst sein.

Aus der Sicht von Angestellten gibt es neun wichtige Klauseln, die sie vor der Unterschrift eines Aufhebungsvertrags auf jeden Fall prüfen sollten.

Wichtig: Einmal unterschrieben ist ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Arbeitnehmer sollten den Inhalt daher vor der Unterzeichnung gründlich prüfen.

1. Beendigungszeitpunkt

Wichtig ist, dass der Aufhebungsvertrag den genauen Zeitpunkt benennt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Ist kein konkreter Termin genannt, gilt das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung als beendet.

Am besten für den Arbeitnehmer ist, wenn das Arbeitsverhältnis am 15. oder am letzten Tag eines Monats endet. Dies sind übliche Beendigungszeitpunkte von ordentlichen Kündigungen. Endet der Vertrag hingegen auf einen unüblichen Termin, können andere Arbeitgeber daraus schließen, dass es Differenzen gab.

2. Beendigungsgrund

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu umgehen, sollte der Aufhebungsvertrag keine Formulierungen enthalten, die auf eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit hindeuten. Idealerweise werden im Dokument “betriebsbedingte Gründe” als Ursache angeführt.

3. Kündigungsfrist

Im besten Fall hält auch der Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist ein. Dies hat mehrere Vorteile für den Mitarbeiter:

  • Er erhält länger Gehalt.
  • Er hat mehr Zeit, eine Anschlussbeschäftigung zu finden
  • Er umgeht eine mögliche Sperre, die der Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld haben kann.

Stimmt der Arbeitgeber nicht zu, kann eine (höhere) Abfindung eine passable Alternative sein.

4. Abfindung

Vereinbaren die Parteien eine Abfindung, sollte die Höhe des Abfindungsanspruchs und der Auszahlungstermin auf jeden Fall schriftlich im Aufhebungsvertrag festgehalten werden.

5. Vergütung

Offene Gehaltsansprüche, variable Bestandteile wie Boni und Provisionen und Sonderzahlungen – z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld – müssen schriftlich fixiert werden. Auch die Art und Weise sowie der Zeitpunkt der Zahlung sollten festgelegt werden.

6. Freistellung

Liegt zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein längerer Zeitraum, wird der Mitarbeiter in der Regel freigestellt. Er bekommt Gehalt, muss aber nicht mehr zur Arbeit kommen.

7. Firmenwagen

Nutzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den er auch für private Zwecke verwenden darf, steht ihm das Auto – wenn im Aufhebungsvertrag nicht andres festgelegt – bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen zur Verfügung. Wichtig ist, eine Vereinbarung über die Nutzungsentschädigung schriftlich festzuhalten.

8. Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann sich im Aufhebungsvertrag ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zusichern lassen. Am besten wird der konkrete Zeugnistext dem Vertragsdokument angehängt.

9. Resturlaub

Der Aufhebungsvertrag sollte auch regeln, was mit verbleibenden Urlaubstage passiert. Möglich sind eine Freistellung, die Inanspruchnahme nach Vereinbarung oder die Zahlung einer Urlaubsabgeltung.