Abmahnung: Die 9 häufigsten Gründe und ihre Zulässigkeit

Ein Unternehmen darf nicht willkürlich abmahnen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter sein Verhalten steuern kann. Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu drei Abmahnungen erforderlich sein, ehe eine Kündigung zulässig ist.

Kurz gesagt:

  • Abmahnungen werden im Arbeitsalltag als disziplinarische Maßnahme genutzt – sind aber nicht immer zulässig.
  • Wer zurecht abgemahnt wurde, muss sein Verhalten sofort ändern, eine Schonfrist gibt es in der Regel nicht.
  • Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung ausgesprochen werden müssen, hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Wann kann ein Angestellter eine Abmahnung erhalten?

Das Ziel einer Abmahnung ist es, auf einen Pflichtverstoß hinzuweisen. Sie gilt als Warnung, dass im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung droht. Es gibt zwei Voraussetzungen für eine zulässige Abmahnung:

  • Es liegt ein konkretes Fehlverhalten vor, das der Angestellte willentlich steuern kann.
  • Es handelt sich dabei um eine mittlere Pflichtverletzungen.

Wichtig: Wegen Kleinigkeiten abzumahnen, ist arbeitsrechtlich nicht zulässig. Auch bei besonders schweren Verstößen – z. B. sexueller Belästigung – ist nicht die Abmahnung, sondern eine direkte fristlose Kündigung angemessen.

Ist die Abmahnung zulässig? Die 9 häufigsten Gründe

Nicht jedes Fehlverhalten darf in einer Abmahnung resultieren. Arbeitgeber dürfen nur Verhaltensweisen abmahnen, die der Arbeitnehmer steuern kann. Dies sind die 9 Gründe, die in der Praxis am häufigsten zu einer Abmahnung führen.

Schlechte Leistung

Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung und unterdurchschnittlichen Arbeitsergebnissen durchzusetzen, ist schwierig, solange Angestellte ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen erledigen und nicht absichtlich trödeln. Wenn ein Mitarbeiter Arbeitsanweisungen missachtet, kann er dafür abgemahnt werden. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall aber nachweisen, dass er konkrete Vorgaben gemacht hat.

Blaumachen

Sich krankzumelden, ohne wirklich krank zu sein, ist grundsätzlich ein zulässiger Abmahngrund. Für ein Unternehmen ist es allerdings schwierig den Nachweis zu erbringen. Es müsste den Angestellten zum Amtsarzt beordern – oder in flagranti als Umzugshelfer erwischen.

Diebstahl

Diebstahl gilt im Arbeitsrecht als besonders schwerwiegender Pflichtverstoß. Wenn ein Angestellter beim Klauen erwischt wird, ist nicht nur die Abmahnung zulässig. Wird die Bagatellgrenze im Centbereich überschritten, kann sogar die fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Alkohol am Arbeitsplatz

Hier kommt es darauf an: Ist der Mitarbeiter alkoholabhängig, ist es Auslegungssache und eine Frage der Umstände, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Ein Suchtkranker kann sein Verhalten kaum steuern. Ein Mitarbeiter, der nicht suchtkrank ist und betrunken zur Arbeit erscheint, kann hingegen abgemahnt werden.

Unpünktlichkeit

Pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen ist für Angestellte eine zentrale Vertragspflicht. Wenn eine Verspätung aus Achtlosigkeit oder mangelnder Voraussicht passiert, ist sie ein ausreichender Grund für eine Abmahnung. Ist eine Verspätung absehbar – z. B. regelmäßiger Stau auf der Autobahn – muss der Mitarbeiter entsprechend umdisponieren. Verspätet er sich allerdings wegen eines unerwarteten Ereignisses, kommt es z. B. wegen eines plötzlichen Schneesturms zum Verkehrschaos, kann dies natürlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Verstoß gegen die Kleiderordnung

In einigen Berufen müssen sich Angestellte an die vorgegebene Kleiderordnung halten. Verstöße können abgemahnt werden – insbesondere, wenn die Vorgaben Teil der Betriebsvereinbarung sind.

Private Internetnutzung

Verbietet der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung die private Internetnutzung am Arbeitsplatz, kann ein Verstoß zu einer Abmahnung führen.

Verspätete Krankmeldung

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit müssen Angestellte dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Wer dies schuldhaft verzögert oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verspätet einreicht, riskiert eine Abmahnung.

Rauchen

Auch wenn es kein gesetzliches Rauchverbot in Unternehmen gibt, kann der Arbeitgeber dies individuell festlegen. Verstöße dagegen sind ein zulässiger Grund für eine Abmahnung.

Wie viel Zeit bleibt, um den Grund für die Abmahnung abzustellen?

Im Regelfall zielt eine Abmahnung darauf ab, ein Fehlverhalten sofort abzustellen. Das heißt: Es gibt keine Frist für die Verhaltensänderung. Einem Mitarbeiter droht für denselben Pflichtverstoß bereits am nächsten Tag eine weitere Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Nach einer Phase des Wohlverhaltens verliert eine Abmahnung allerdings ihre Wirkung. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag “Abmahnung: Welche Fristen sind zu beachten?

Wie häufig muss der Arbeitgeber vor der Kündigung abmahnen?

Wie häufig ein Unternehmen abmahnen muss, bevor es einem Mitarbeiter rechtmäßig kündigen kann, hängt von zwei Faktoren ab:

  • der Schwere des Abmahnungsgrunds
  • dem Zeitraum, in dem sich die Verfehlungen wiederholen

Bei schweren Verstößen, wie zum Beispiel Diebstahl, hat ein Angestellter Glück, wenn er dafür beim ersten Mal nur abgemahnt wird. Wird er erneut beim Klauen erwischt, bedarf es demnach keiner weiteren Warnung.

Bei leichteren Vergehen, wie zum Beispiel Verspätungen können bis zu drei Abmahnungen notwendig sein, bevor der Arbeitgeber eine zulässige Kündigung aussprechen darf. Häufen sich dieselben Verstöße innerhalb eines kurzen Zeitraums, können auch bei leichten Vergehen zwei Abmahnungen ausreichend sein.

Aus welchen Gründen kann ein Angestellter seinen Arbeitgeber abmahnen?

Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer haben das Recht, eine Abmahnung auszusprechen, wenn der Vertragspartner gegen vereinbarte Pflichten verstößt.

Arbeitnehmer können zum Beispiel das Unternehmen abmahnen, wenn ihr Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird. Die Abmahnung bei Zahlungsverzug ist eine Voraussetzung, um später fristlos kündigen und Schadensersatz fordern zu können.