Abmahnung im Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht die gelbe Karte. Sie kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Pflichtverstoß wiederholt. Aber: Nicht alle Abmahnungen sind zulässig. Es kommt auf Formalien und den Grund für die Rüge an.

Kurz gesagt:

  • Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für vertragswidriges Verhalten.
  • Auch Angestellte können ihren Arbeitgeber bei Pflichtverstößen abmahnen.
  • Das Arbeitsrecht schreibt vor, aus welchen Gründen eine Abmahnung zulässig ist und welche formalen Anforderungen sie erfüllen muss, um wirksam zu sein.

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine disziplinarische Maßnahme, die in den meisten Fällen vom Arbeitgeber ausgeht. Er weist seinen Angestellten dadurch auf vertragswidriges Verhalten, wie ständiges Zuspätkommen, hin. Aber auch Angestellte können ihren Arbeitnehmer bei Pflichtverstößen abmahnen – beispielsweise, wenn das Gehalt regelmäßig zu spät eingeht.

Nicht alle Abmahnungen sind zulässig, denn häufig unterlaufen Unternehmen dabei Fehler. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, ist es deshalb sinnvoll, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es gilt bei Abmahnungen keine Frist zum Widerspruch oder zur Klage. Dies ist auch Jahre später noch möglich.

Warum wird eine Abmahnung ausgesprochen?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verfolgt aus juristischer Sicht zwei Ziele: Sie hat eine Warn- und eine Dokumentationsfunktion.

Warnfunktion

Eine Abmahnung ist eine Rüge, die dem Vertragspartner auf ein Fehlverhalten aufmerksam macht und ihm die Chance gibt, sein Verhalten zu ändern. Gleichzeitig ist sie die Warnung, dass bei einem wiederholtem Verstoß eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen droht.

In vielen Fällen muss das Unternehmen mindestens eine Abmahnung aussprechen, bevor es einen Mitarbeiter verhaltensbedingt kündigen kann. Auch für eine zulässige fristlose Kündigung müssen das Unternehmen bzw. der Angestellte den Vertragspartner meist zunächst abmahnen.

Dokumentationsfunktion

Durch eine Abmahnung wird das vertragswidrige Verhalten in der Personalakte dokumentiert. Das ist wichtig, denn in vielen Fällen muss das Unternehmen mindestens eine Abmahnung aussprechen, bevor es einen Mitarbeiter bei einem weiteren Verstoß derselben Art verhaltensbedingt kündigen kann – ansonsten wird die Kündigung als nicht verhältnismäßig zurückgewiesen.

Wie sieht eine wirksame Abmahnung aus?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht muss drei Bestandteile enthalten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – ansonsten handelt es sich lediglich um eine Ermahnung durch den Arbeitgeber.

Anders als eine Abmahnung ist eine Ermahnung nicht ausreichend, um eine verhaltensbedingte Kündigung durchzusetzen, wenn sich der Verstoß wiederholt. Kündigt das Unternehmen dennoch, haben Angestellte gute Aussichten, sich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren.

Diese drei arbeitsrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, damit im juristischen Sinne eine Abmahnung vorliegt:

  1. Konkrete Beanstandung Die Abmahnung muss den Pflichtverstoß konkret benennen und zusätzlich auch Datum und Uhrzeit protokollieren. Pauschale Formulierungen wie “kommt häufig zu spät” oder “arbeitet nicht sorgfältig” reichen nicht aus.
  2. Aufforderung zur Verhaltensänderung Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass er das beanstandete Verhalten nicht duldet und den Angestellten in der Abmahnung explizit dazu auffordern, es in Zukunft nicht zu wiederholen.
  3. Drohende Konsequenz In der Abmahnung muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden wird, sollte der Angestellte sein Fehlverhalten wiederholen.

Lesetipp: Wie Arbeitnehmer am besten auf eine Abmahnung reagieren, lesen Sie im Beitrag “Abmahnung unterschreiben? So reagieren Arbeitnehmer richtig”.