conny blob shape

Kündigung erhalten? Abfindung prüfen

Kündigungen sind oftmals unrechtmäßig & Sie können eine Abfindung erhalten!

Unterziehen Sie Ihre Kündigung einer kostenlosen & unverbindlichen Erstprüfung. Erfahren Sie dabei Ihre mögliche Abfindungshöhe sowie Ihre Chancen zum Erhalt der Abfindung.

Getestet und empfohlen von:
Stiftung Warentest und FINANZTIP

Testergebnisse

Was Sie wissen sollten

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt es in der Regel nicht.

Wieso werden trotzdem oftmals Abfindungen gezahlt?

Viele Kündigungen sind unrechtmäßig und können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Daher werden in vielen Fällen Abfindungen bei Kündigungen gezahlt. Die Abfindung dient dem Arbeitnehmer dann als Ausgleich für die Kündigung.

Wie hoch ist die mögliche Abfindung?

Die Abfindung kann sich auf eine Höhe von 0,5 bis zu 4 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr belaufen. Entscheidend, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von der jeweiligen Situation und der sich daraus ergebenen Verhandlungsposition des Arbeitnehmers ab.

Um zu erfahren, ob Sie eine Abfindung erhalten können und wie hoch diese sein kann, unterziehen Sie Ihre Kündigung unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstprüfung.

Kostenlose Erstprüfung starten

Sollten Sie sich nach der Erstprüfung entscheiden, für die Abfindungs-Verhandlung auf professionelle Hilfe zurückzugreifen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und finanzieren Ihnen die Vertretung durch unsere Partneranwälte. Die CONNY-Partneranwälte sind Experten in den Verhandlungen mit Arbeitgebern und können so Ihre Erfolgschancen auf eine Abfindungszahlung erheblich steigern.

Sie haben Fragen zum Ablauf oder Leistungsumfang? Gerne können Sie uns von Mo-Fr zwischen 09.00-19.00 Uhr unter der +49-30-8632-8934-1 erreichen.

Von Kunden mit Hervorragend bewertet

daniel-testimonial
Daniel bekam 3.000 € Abfindung nach einer krankheitsbedingten Kündigung

“Egal, welches Problem ihr mit der Kündigung habt, lasst sie prüfen. Denn wenn ihr aus der Probezeit raus seid, dann bekommt Ihr garantiert irgendeine Abfindung.”

sonja-testimonial

Sonja erzielte durch CONNY eine Abfindung nach Kündigung per Whatsapp

“Lasst eine Kündigung nicht einfach auf Euch sitzen. Oftmals kann dagegen vorgegangen werden und eine Abfindung erzielt werden. Das hilft, um die Zeit zu überbrücken und versüßt den Abschied natürlich ein wenig.”

Wir sind für Sie da

  • Professionell

Die Anwälte der CONNY Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Experten im Umgang mit Kündigungsfällen. Professionell und vertrauensvoll wehren sie ungerechtfertigte Kündigungen ab oder ermöglichen faire Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer.

  • Ohne Kostenrisiko*

Sie als Kunde tragen hierbei kein Kostenrisiko*. Die Conny GmbH bezahlt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Nur im Erfolgsfall bezahlen Sie dafür eine Provision. Andernfalls ist der Service für Sie kostenlos.

->> Nehmen Sie kostenlos & unverbindlich Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer möglichen Abfindung.

*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

Mehr zum Thema Kündigung & Abfindung

Abfindung bei Kündigung – dann steht sie Ihnen zu
Artikel lesen  
Gekündigt worden? Das müssen Sie jetzt tun.
Artikel lesen  
Kündigungsschutzklage – so wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung
Artikel lesen