Abfindung: Steuerfrei in Altersvorsorge umwandeln

Wer sich eine Abfindung auszahlen lässt, muss sie grundsätzlich versteuern. Rund 30.000 Euro der Entschädigung lassen sich unter Umständen aber steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren.

Kurz gesagt

  • Abfindungen gelten seit 2006 als Arbeitslohn und müssen versteuert werden.
  • Die Entschädigung lässt sich aber häufig – zumindest in Teilen – steuerfrei in eine Altersvorsorge umwandeln.

Ist eine Abfindung grundsätzlich steuerfrei?

Nein, seit 2006 gelten Abfindungen als außerordentliche Einkünfte. Sie werden auf das Jahreseinkommen angerechnet und müssen versteuert werden. Ob der Abfindungsanspruch aus einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigungsschutzklage stammt, ist unerheblich.

Abfindungen sind allerdings nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von der Entschädigung keine Beiträge in die Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Mit einer Ausnahme: Freiwillig Krankenversicherte müssen zusätzlich zu zur Steuer auch in ihre Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.

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So wandeln Sie Ihre Abfindung steuerfrei in Altersvorsorge um

Eine Möglichkeit, um bei einer Abfindung Steuern zu sparen, bietet die betriebliche Altersvorsorge: Wer nicht unmittelbar auf die Entschädigung angewiesen ist, kann bis zu 31.200 Euro steuerfrei in

  • eine Direkt­versicherung,
  • die Pensions­kasse oder
  • einen Pensions­fonds investieren.

Zwar muss die Betriebsrente bei der Auszahlung versteuert werden, der Steuersatz ist in der Rentenphase aber meist geringer als in der Erwerbsphase.

Vier weitere Tipps, um bei einer Abfindung Steuern zu vermeiden und ausführliche Informationen rund um das Thema erhalten Sie im Beitrag Alles zu Steuern auf Abfindung – und vier Tipps zum Geldsparen.

Voraussetzung für die steuerfreie Umwandlung

Die Umwandlung von Teilen der Abfindung in die Altersvorsorge ist unter einer Voraussetzung möglich: Der Maximalbetrag für Altersvorsorgeleistungen wurde im betreffenden Jahr noch nicht durch andere Beitragszahlungen ausgeschöpft.

Wie viel Abfindung kann steuerfrei investiert werden?

Höchstens vier Prozent der Abfindung können steuerfrei umgewandelt werden; maximal jedoch

31.200 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus zwei Faktoren:

  1. Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West: Diese fest vorgegebene Grenze liegt im Jahr 2020 bei 78.000 Euro.
  2. Betriebszugehörigkeit: Der jährliche Freibetrag wird mit der Anzahl der Jahre multipliziert, die das Arbeitsverhältnis bestand – maximal jedoch 10 Jahre.

Der Höchstbetrag, der steuerfrei in die Altersvorsorge investiert werden kann, berechnet sich wie im folgenden Beispiel:

Jährlicher Freibetrag: 4 % von 78.000 Euro = 3.120 Euro

Einfluss der Betriebszugehörigkeit: 3.120 Euro x 10 Jahre = 31.200 Euro

Tragen Sie einfach Ihre Abfindungshöhe und ihre Betriebszugehörigkeit in die Formel ein, um zu berechnen, wie viel Abfindung Sie steuerfrei in Ihre Altersvorsorge investieren können.

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