Abfindung: Mit der Fünftelregelung Steuern sparen

Auf Abfindungen wird immer Einkommenssteuer fällig. Durch die Fünftelregelung lassen sich die Abzüge jedoch senken und eine höhere Nettoabfindung herausholen.

Kurz gesagt

  • Seit 2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden.
  • Bei hohen Abfindungen kann die Steuerprogression zu außergewöhnlich hohen Steuersätzen führen.
  • Die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast – und erhöht die Nettoabfindung.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine Methode, um Steuern auf außerordentliche Einkünfte, wie z. B. eine Abfindung, zu sparen. Seit 2006 muss auf Abfindungen Einkommenssteuer gezahlt werden. Egal, ob der Abfindungsanspruch aus einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigungsschutzklage stammt.

Die Steuerprogression kann dazu führen, dass ein Normalverdiener durch eine hohe Entschädigungszahlung in den Steuersatz eines Spitzenverdieners rutscht. Denn die Abfindungssumme wird zum Jahreseinkommen addiert. Und je höher das Jahreseinkommen, desto höher auch die prozentualen Abzüge durch die Einkommenssteuer.

Die Fünftelregelung kann die Steuerlast reduzieren: Die Abfindung wird bei dieser Methode nämlich nicht in einem Jahr versteuert, sondern gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen und hoher Abfindung sparen dadurch Steuern. Wer ohnehin zu den Top-Verdienern zählt, profitiert dagegen weniger oder überhaupt nicht.

Weitere Steuerspartipps und ausführliche Infos rund um das Thema erhalten Sie im Beitrag Alles zu Steuern auf Abfindung – und 4 Tipps zum Geldsparen.

Was muss ich tun, um die Fünftelregelung zu nutzen?

Nichts: Wie beim normalen Gehalt, ist es auch bei Abfindungszahlungen die Pflicht des Unternehmens, die Lohnsteuer zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Das Unternehmen muss prüfen, ob

  • die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind (siehe nächstes Kapitel).
  • die Fünftelregelung dem ehemaligen Arbeitnehmer steuerliche Vorteile bringt.

Treffen beide Punkte zu, muss das Unternehmen die Fünftelregelung automatisch anwenden.

Der Betrag, der auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht, ist also die Nettoabfindung, von der bereits alle Steuern abgezogen sind.

In der Einkommenssteuererklärung wird die Abfindung in der Anlage N eingetragen. Es empfiehlt sich zusätzlich auch die Abfindungsvereinbarung bzw. den Aufhebungsvertrag einzureichen. Das Finanzamt überprüft dann, ob der ehemalige Arbeitgeber die steuersparende Fünftelungsmethode angewendet hat – und korrigiert, wenn nötig, nachträglich.

Welche Voraussetzungen gelten für die Fünftelregelung?

Wer von der ermäßigten Besteuerung durch die Fünftelregelung profitieren möchte, muss die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Auszahlung binnen eines Jahres: Die Abfindung muss innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden. Maximal fünf Prozent der Summe dürfen im Folgejahr auf dem Konto eingehen.
  2. Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindungssumme muss höher sein, als das Einkommen, das der Arbeitnehmer ohne Kündigung im restlichen Kalenderjahr erhalten hätte.

Beispielrechnung: So funktioniert die Fünftelregelung

Die folgende Berechnungsbeispiel zeigt, wie die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung berechnet werden kann. Bemessungsgrundlage sind ein Jahresbrutto von 30.000 Euro und eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro.

30.000 € Jahresbrutto

2.000 € ⅕ der Abfindung

= 32.000 € steuerpflichtiges Einkommen

6.125 € darauf anfallende Einkommenssteuer

30.000 € Einkommen ohne Abfindung

5.472 € darauf anfallende Einkommenssteuer

6.125 € Einkommenssteuer mit Abfindung

5.472 € Einkommenssteuer ohne Abfindung

653 € Differenz

3.265 € Fünffache Differenz

8737 € (5.472 + 3.265) Steuer auf Jahreseinkommen mit Fünftelregelung

8917 € Steuer auf Jahreseinkommen ohne Fünftelregelung (40.000 €)

180 € Steuerersparnis durch Fünftelregelung

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