Abfindungsrechner 2020: Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung in wenigen Klicks

Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie, wie viel Abfindung Ihnen möglicherweise zusteht. Lesen Sie außerdem, in welchen Fällen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen und wie Sie das Maximum herausholen.

Kurz gesagt

  • Welche Abfindung nach einer Kündigung realistisch ist, lässt sich berechnen.
  • Die Abfindungshöhe ist aber nicht gedeckelt, sondern reine Verhandlungssache.
  • Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Unternehmen sind häufig zur Zahlung bereit, wenn Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen.

So berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung

Berechnen Sie mit Hilfe unseres Abfindungsrechners die mögliche Höhe Ihrer Abfindungszahlung. Geben Sie dazu einfach Ihre Betriebszugehörigkeit (ab 6 Monaten auf volle Jahre aufrunden) und Ihr aktuelles Bruttomonatsgehalt an.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Dass ein Arbeitgeber grundsätzlich Entschädigung zahlen muss, wenn er Mitarbeiter entlässt, ist ein Irrglaube. Einen generellen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.

Unternehmen sind nur dann zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, wenn dies individuell im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Aber: Wer gekündigt wurde, hat in vielen Fällen trotzdem gute Chancen, für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigt zu werden. Häufig erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung, die Kündigungsschutzklage erheben und die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.

Denn die rechtlichen Hürden für eine zulässige Kündigung liegen in Deutschland hoch: Der gesetzliche Kündigungsschutz verhindert, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter willkürlich entlassen können.

Damit eine Kündigung rechtmäßig ist, muss sie gemäß deutschem Arbeitsrecht mindestens drei Kriterien erfüllen:

  1. Es muss ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegen.
  2. Die Weiterbeschäftigung muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein.
  3. Das Kündigungsschreiben darf weder formale noch inhaltliche Fehler enthalten.

Sind nicht alle Kriterien erfüllt, bestehen gute Chancen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam zurückweist. In der Folge müsste das Unternehmen den Arbeitnehmer jetzt eigentlich weiter beschäftigen. Meist kauft der Arbeitgeber sich aber lieber durch die Zahlung einer Abfindung frei.

In einigen Fällen lenken Unternehmen sogar vor Prozessbeginn ein und bieten von sich aus eine Abfindung an, wenn absehbar ist, dass vor Gericht eine Niederlage droht. Je wahrscheinlicher die Kündigung unwirksam ist und vom Arbeitsgericht zurückgewiesen wird, desto größer die Chance auf eine Abfindung.

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Wie wird die Abfindungshöhe berechnet?

Im Arbeitsrecht hat sich eine Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe etabliert: Pro Beschäftigungsjahr erhalten Mitarbeiter zwischen einem halben und einem Bruttogehalt als Abfindung.

So ergibt sich beispielsweise bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Gehalt von 3.000 Euro brutto eine Regelabfindung in Höhe von 15.000 bis 30.000 Euro:

10 x 1.500 Euro = 15.000 Euro bzw.

10 x 3.000 Euro = 30.000 Euro.

Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um einfach, schnell und kostenfrei Ihre mögliche Abfindung zu berechnen.

Wichtig: Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der sogenannten Regelabfindung handelt es sich lediglich um einen Richtwert. Faktoren wie die Branche, die Größe des Unternehmens oder Ihre Verhandlungsposition können die Höhe der Abfindung beeinflussen.

Sich juristische Unterstützung zu nehmen, rentiert sich für gekündigte Arbeitnehmer in vielen Fällen:

Die Praxis zeigt, dass erfahrene Anwälte für ihre Mandanten eine bis zu viermal höhere Abfindung verhandeln können.

Muss ich die Abfindung versteuern?

Ja, wer eine Abfindung erhält, muss in jedem Fall Einkommenssteuer zahlen. Ob die Zahlung vertraglich vereinbart war oder das Ergebnis eines Kündigungsschutzprozesses ist, spielt keine Rolle. Aufgrund der Steuerprogression können hohe Einmalzahlung zu einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung führen.

Weil Abfindungen aber zu den außerordentlichen Einkünften zählen, können Arbeitnehmer die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Dabei wird die Abfindungszahlung in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was steuerlich deutlich günstiger ist.

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